Mit dem Urteil vom Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 3/09 R) zeigt sich deutlich: die Anwendung vom Arbeitslosenrecht auf Nicht-Erwerbsfähige, also Kindern, benachteiligt diese. So wird eben nur dann eine Behinderung eines Menschen anerkannt, wenn dieser arbeiten gehen könnte und dies wäre eh erst ab dem 15. Lebensjahr möglich. Der finanzielle Mehraufwand für das...
13. Mai 2010
Arbeitslosenrecht, Kind und die Inklusion
13Mai