Das mit dem Schriftlichen gilt übri­gens nicht nur für Krankenkassen, son­dern auch für alle Ämter. Und zwar aus einem hand­festen Grund (den Beam­te­nan­wärter sog­ar ler­nen, wie ich weiß): Was schriftlich auf einem Amt lan­det, MUSS abge­heftet wer­den, wird also aktenkundig. Damit kann sich hin­ter­her kein Beamter und nie­mand im öffentlichen Dienst rausre­den, dass er irgen­det­was nicht bekom­men hat. 😉