Das mit dem Schriftlichen gilt übrigens nicht nur für Krankenkassen, sondern auch für alle Ämter. Und zwar aus einem handfesten Grund (den Beamtenanwärter sogar lernen, wie ich weiß): Was schriftlich auf einem Amt landet, MUSS abgeheftet werden, wird also aktenkundig. Damit kann sich hinterher kein Beamter und niemand im öffentlichen Dienst rausreden, dass er irgendetwas nicht bekommen hat. 😉