ALG 2 statt Dalehen statt …

Also … vor zwei Wochen erhielt ich das Ergeb­nis mein­er Peti­tion an den deutschen Bun­destag. Dieses entspricht genau dem, was ich auch gedacht habe: Laut des Bun­desmin­is­teri­ums für Arbeit und Soziales ste­ht mir ALG II zu. Eine Geset­zesän­derung hal­ten sie nicht für notwendig. Das Schreiben vom Bun­desmin­is­teri­ums ist eigentlich nur eine Aus­for­mulierung ein­er Durch­führungsrichtlin­ie (Rz 7.35a) zum § 7 Absatz 5 SGB II. Davon ist “JenAr­beit” schon durch mehrere Wege informiert gewe­sen und sie ignori­eren es trotz­dem. Somit wird sicher­lich auch mein Anhang zum offe­nen Brief an den Ober­bürg­er­meis­ter der Stadt Jena ignori­ert. Den habe ich let­zte Woche an die Stadt gefaxt. Was ist im Anhang? Nun das  Ergeb­nis der Petition 

Ja, die Stadt zieht es halt vor, die Eltern in die finanzielle Krise zu schick­en, welche im Studi­um ste­hen, es pausieren müssen oder wollen, weil sie sich ihrem Kind wid­men wollen oder einen schw­erkranken Men­schen, wie zum Beispiel der Groß­vater, pfle­gen müssen. Vielle­icht sollte der Men­schen­rechts­beobachter bei uns mal vor­bei schauen, welch­er ger­ade wegen Bil­dung und Zugang zur Bil­dung hier in Deutsch­land ist. Uns, mir wird somit der Zugang zur Bil­dung ver­wehrt, denn ich kön­nte ja die Uni ver­lassen, um ALG II zu bekom­men oder ich muss mich halt ver­schulden, wenn ich mein Weg zur Bil­dung nicht aufgeben möchte, aber “erst­mal” meine Tochter pfle­gen und fördern muss beziehungsweise will, bis sie in den Kinder­garten tagsüber gehen kann.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus