Antra, Omep und die Wirtschaftlichkeit mit PEG

Die Wartezeit oder lässt man sich Zeit? Ich hat­te vor län­gerem Mal ans Bun­desver­sicherungsamt (BVA) geschrieben, genauer gesagt am 6. Okto­ber let­zten Jahres, zwecks der fehlen­den Kostenüber­nahme vom Antra mups und was muss ich fest­stellen. Es meldet sich kein­er mehr. Nun, die Frage war auch gar nicht die fehlende Kostenüber­nahme, son­dern die Frage der Wirtschaftlichkeit hier­bei. Beachtet die BKK noch das Wirtschaftlichkeits­ge­bot?

Schließlich bedeutet das Nein zum Antra mups eben erhöhte Kosten. Mal ganz grob im Kopf gerech­net, so würde ich sagen, wir ver­brauchen jet­zt das Dreifache oder vielle­icht Vier­fache an Hil­f­s­mit­teln für die PEG. Ich kann mich auch täuschen, da ich vorher kein Buch über den Ver­brauch geführt habe. Aber mir fällt der erhöhte Ver­brauch eben auf. Alles nur, weil durch die Gener­i­ka die aus­tauschbare Magen­sonde ver­stopft. Müsste nicht sein, dazu gesellt sich noch der “regelmäßige” Ver­lust, wenn beim Öff­nen der Kapsel diese selb­st in mehrere Teile “zer­fällt” zwis­chen den Fin­gern. Damit fliegen die kleinen Kullern durchs ganze Zim­mer und lan­den im Staub­sauger statt im Magen. Allein schon hier wäre die Frage, ob man durch diese “Ver­luste” beim Gener­ikum am Ende nicht genau­so teuer kommt wie mit Antra. Also Omep, da kostet eine Kapsel, 20 mg, cir­ca 60 Cent, Antra cir­ca 85 Cent. Min­destens drei- oder vier­mal bricht so eine Kapsel oder die Kügelchen ver­stopfen die Sonde, so dass eine neue gegeben wer­den muss. Nehmen wir vier­mal 60, das ergibt 2,40, im Monat 9,60. Mit Antra Mups kostet die Ther­a­pie im Monat gute 76 Euro, mit Omep 56 Euro nach dem Lis­ten­preis in der Apotheke. Na da hat die Kasse noch mal Glück gehabt. Ein­schließlich der Ver­w­er­fung von Medika­menten kommt das Gener­ikum preiswert­er, wenn da nicht die erhöht­en Kosten wären, durch den Ver­schleiß der But­ton und deren Zube­hör. Aber wie lange dauert eigentlich so eine Prü­fung des Wirtschaftlichkeits­ge­botes bzw. wartet man beim BVA auf das Ergeb­nis vom Sozial­gericht? Das kann noch dauern, min­destens ein oder zwei Jahre.

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