Außerklinische Intensivpflege ist ein Problem mit zwei Fachärzt:innen

Mein Kalen­der schreibt heute: März, der 11. Der Geset­zge­ber und Poli­tik schrieben im Jahr 2020: Am 31.10.2023 soll das IPreG (Inten­sivpflegege­setz) voll­ständig umge­set­zt werden. 

Ein Gesetz, was für cir­ca. Stopp, man weiß es nicht genau, wie viele Ver­sicherte es sind. Und dies heute, wo alle Ver­sicherten elek­tro­n­isch in Daten­banken erfasst sind. 

Also wir in der Selb­sthil­fe, sowie die Kassen der GKV, der MD (Medi­zinis­che Dienst der Krankenkassen), die KV (Kassenärztliche Vere­ini­gung), die Poli­tik sprechen von 22.000 bis 25.000 Men­schen, die außerklin­is­che Inten­sivpflege benöti­gen, kurz AKI.

Davon sind ein hoher Anteil beat­mungspflichtig und/oder tra­cheotomiert. Also diese atmen über einen Tubus durch die Luftröhre, unter­halb des Kehlkopfes. 

Damit diese Ver­sicherten außerklin­is­che Inten­sivpflege bekom­men, benötigten diese bish­er ein:e Hausärzt:in oder Fachärzt:in ohne beson­dere Qualifikation. 

Diese Per­son durfte es wie Häus­liche Krankenpflege verordnen. 

In Zukun­ft, also ab dem 31.10.23 sieht dies anders aus. Die Ver­sicherten benöti­gen von ein­er spezial­isierten Fachärzt:in eine Erhe­bung über ihre Beat­mung / Tra­cheostoma dafür, einen Behand­lungs­plan und eine Verordnung. 

Doch der 31.10. ist nicht mehr weit weg, wenn es um Arzt­ter­mine geht. 

Denn auf einen Ter­min bei ein­er Fachärzt:in warten Ver­sicherte häu­fig mehrere Monate. Da kann es sein, wenn ich im Juni einen Ter­min will, dass ich diesen erst im Novem­ber oder Dezem­ber bekomme. 

Wenn ich aber erst im Juni oder Juli erfahre, wer bei uns als Fachärzt:in diese Erhe­bung macht und auch Kapaz­ität dafür hat, dann wird es wohl nichts mit dem Ter­min vor dem Oktober.

Außerklinische Intensivpflege — eine Verordnung benötigt zwei Fachärzt:innen

Wie oben geschrieben: Nach dem IPreG braucht es zwei Fachärzt:innen, wenn die/der Hausärztin die AKI nicht verord­nen darf. Anson­sten würde ein:e Fachärzt:in aus­re­ichen und die/der Hausärzt:in stellt die Verord­nung aus. 

Doch muss die/der Hausärzt:in sich dafür qual­i­fizieren, was nicht jede:r machen wird, vermutlich.

Für die ersten drei Verord­nun­gen würde eine Fachärzt:in aus­re­ichen. Doch muss es eine:r sein, welche:r die Erhe­bung über die Beat­mung und Tra­cheostoma machen darf. Diese:r darf dazu die AKI verord­nen und den Behand­lungs­plan erstellen. Doch ab der vierten Verord­nung sind zwei unter­schiedliche Ärzt:innen Pflicht.

Viele der bis zu 25.0000 Men­schen, die AKI bekom­men, benöti­gen spätestens ab dem 31.10.2023 eine neue Verordnung. 

Es wird also eine ärztliche Bescheini­gung benötigt, die der Krankenkasse sagt: Mein Patient mit Beat­mung, mit Tra­chealka­nüle, mit schw­er­er Epilep­sie oder lebens­bedrohlich­er Schluck­störung: Diese:r benötigt (weit­er­hin) pro­fes­sionelle fach­pflegerische Hil­fe jeden Tag bis zu 24 Stunden. 

Dafür haben sich kluge Men­schen aus­gedacht: Ja, wenn sie/er/es es denn benötigt, dann muss dies vorher geprüft sein: Hey, liebe Ärzteschaft, kann gut sein, dass ihr:e Patient:in es benötigt, doch prüfen sie erst bei eine:r Kolleg:in, ob sie/er/es nicht von der Beat­mung entwöh­nt wer­den kann oder sog­ar dieser Tubus aus der Luftröhre ent­fer­nt wer­den kann.

Das nen­nen diese schlauen Leute in ihren kli­ma­tisierten Büros: Poten­zialer­he­bung. Also hat die/der Ver­sicherte ein Poten­zial von der Beat­mung oder dem Tra­cheostoma entwöh­nt zu werden.

Diese schlauen Men­schen haben sich zur Umset­zung aus­gedacht, es braucht zwei Ärzt:innen für eine Verord­nung und min­destens eine:r davon muss speziell „zer­ti­fiziert“ sein, zum Beispiel muss diese:r länger inten­sivmedi­zinisch gear­beit­et haben oder Patien­ten von der Beat­mung entwöh­nt haben.

Super Idee. Doch es gibt hier ein paar Probleme:

a.) bish­er, jet­zt im März 2023, sind mir für Jena in 50-km-Umkreis, die diese Erhe­bung machen, nur drei Prax­en bekan­nt. Dabei gibt es hier allein in Jena mehrere Inten­siv-WGs und häus­liche Intensivversorgung.

Dies ergab eine Suche auf der Web­seite der Thüringer Kassenärztlichen Vere­ini­gung (KV).

Mein Sucher­folg für Ärzt:innen, die eine Poten­zialer­he­bung machen, war bei zwei anderen Bun­deslän­dern Null.

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre gab es keine Tre­f­fer für Arztpraxen.

b.) Dazu gilt, diese Poten­zialer­he­bung der Fachärzteschaft darf nicht älter sein als drei Monate für die ärztliche Verord­nung der AKI, also der Bescheini­gung: Luise L. benötigt 24h täglich AKI, weil sie beat­met wird.

c.) Eine ärztliche Verord­nung darf auch nicht mehrere Wochen alt sein vor dem Zeitraum, ab wann sie gilt. 

d.) … hm, das schreibe ein ander­mal, wenn es die Pflegezeit bei Linn erlaubt …

Arztsuche für Potenzialerhebung in der Intensivpflege außerklinische
Fachärzt:in-Suche für Außerklin­is­che Inten­sivpflege — Potenzialerhebung

AKI und das tagesaktuelle Fazit

Also fasse ich zusam­men, ein Fazit:

  • Bei der Kassenärztliche Vere­ini­gung in Thürin­gen, mit ihrer Daten­bank, fand ich drei Prax­en in 50-km-Umkreis um Jena, die prüfen kön­nten, ob eine Ver­sicherte mit AKI die Beat­mung und ihr Tra­cheostoma braucht oder nicht. Bei zwei anderen KVs fand ich nichts bei der Arztsuche;
  • Für Kinder gab es keine Tre­f­fer, so meine Suche bei drei KVs.
  • Einen Ter­min bei ein­er Fachärzt:in benötigt eine län­gere Vor­laufzeit, zumeist von mehreren Monat­en – beim let­zten Check der Beat­mung von Linn erhiel­ten wir einen Ter­min inner­halb sieben Monaten.
  • Im Okto­ber benöti­gen, spätestens, cir­ca 22.000 Men­schen eine neue ärztliche Verord­nung und davor, also ab August, brauchen davon die meis­ten eine Potenzialerhebung;
  • Dazu brauchen diese wiederum eine:n zweite:n Ärzt:in bei der vierten Verord­nung, die dann die AKI verord­nen darf; diese muss sich dafür auch „bere­it erk­lären“ und gegebe­nen­falls fort­bilden. Eine Verord­nung braucht es reg­ulär alle 6 Monate; nur in Aus­nah­men zukün­ftig jährlich. 

Jet­zt erk­läre mir ein schlauer Men­sch, wie dies logis­tisch laufen soll, wenn 

a.) die Poten­zialer­he­bung auch wohnort­nah und ohne hohe Belas­tung für die beat­meten Ver­sicherten laufen soll, wenn man aber kein:e Fachärzt:in vor Ort hat. Denn für viele Ver­sicherte mit AKI sind län­gere Kranken­trans­porte eine sehr hohe Belas­tung, wenn nicht sog­ar unzumutbar. 

b.) Welche Klinik oder Prax­is kann bei den beste­hen­den Eng­pässen von Fachärzt:innen und Arbeit­saufwand für die beste­hende Arbeit, dazu eine hohe Zahl Ver­sicherte neben­her abar­beit­en. Also die cir­ca 20.000 Leute bun­desweit, die im Spät­som­mer diag­nos­tiziert wer­den sollen, mit ihrer Beat­mung; und dies wiederum alle 6 Monate.

c.) Denn bish­er gibt es keine Mel­dung vom Geset­zge­ber und sein­er Gefol­gschaft für die Umset­zung: Hey, ja klar, das klappt so nicht, wir set­zen das Gesetz erst mal aus oder ver­schieben diesen Start am 31.10.23 bis auf Weiteres.

Dann sage ich: Danke! Gut wäre noch, wenn bei den Ver­sicherten auf eine Poten­zialer­he­bung verzichtet wird, wo klar ist, die Beat­mung ist auf immer ihr Hil­f­s­mit­tel zur Lebenssicherung wie bei Kurzsichti­gen die Brille fürs Lesen, zum Beispiel bei Muskel­erkrank­ten oder Men­schen mit hohem Querschnitt.

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus