Gestern versuchte ich zu klären, ob wir auf den Dauersensor in der SpO2 — Überwachung umsteigen müssen. Ich rief die Krankenkasse an. Eine Frau mit erkälteter Stimme erklärte mir, die Einwegsensoren seien nicht abgelehnt. Ich wurde stutzig. Sie sagte weiter, die seien in der Pauschalversorgung beim Monitor drin. Zuvor führte ich aus, wenn sie, die Krankenkasse diese ablehnen, dann bräuchten wir und der Arzt einen Bescheid darüber. Es besteht eine ärztliche Verordnung. Sie vertrat die Meinung, sie brauche uns keinen ablehnenden Bescheid ausstellen. Ich verstand nichts mehr.
Mein Zwischenfazit ist, wenn etwas in der Pauschalversorgung nicht stimmt wird der Patient zum Spielball zwischen der Krankenkasse und den Homecarefirmen.
Ich rief die Homecarefirma an. Dort wurde klar:
- die Monitorversorgung beim Intensivkind fällt nicht in Pauschalversorgung; die Krankenkasse hat den Monitor gekauft
- vermutlich hätte ich mit den „richtigen“ Sachbearbeiter sprechen müssen (der die Ablehnung verfasste); zu dem wurde ich leider nicht durch gestellt
Also brachte ich der Homecarefirma unseren Vorschlag vor, wir probieren gerne einen Dauersensor für die SpO2-Überwachung aus. Doch muss klar sein, wenn dieser wieder Druckstellen /Dekubiti erzeugt, dann müssten wir zurück zu den Einwegsensoren. Meine Gesprächspartnerin nahm die Argumentation an und wir hoffen, das nächste Woche eine Lösung erreicht wird. Ich schrieb eine Erklärung der Homecarefirma, damit verständlich wird, warum wir seit 2010 die Einwegsensoren für die Füße haben:
Unsere Tochter hatte bis 2010 einen Dauersensor (LNOP YI von Masimo). Unsere damalige Krankenkasse war auf die Verwendung von Einwegsensoren umgestiegen. Folgende Gründe führten zum Wechsel:
- die Haltbarkeit des Dauersensors war so gering, dass es gegenüber den Einwegsensoren keinen wirtschaftlichen Vorteil gab
- Unsere Tochter bekam durch die Beschaffenheit /verwendete Materialien des Dauersensors mehrere Dekubiti (Grad I — II); an den möglichen Meßstellen mit Dekubitus konnte die weitere Messung nicht mehr durch geführt werden. Die Dekubiti traten auch bei stündlichen Lagewechsel des Senors auf; der Hersteller empfiehlt 4‑stündiger Lagewechsel. Bei ihr besteht ein sehr hohes Dekubitusrisiko.
- Bei unserer Tochter müssen SpO2-Sensoren eingesetzt werden, die an den Füßen messen können. Hier sind nur der Dauersensor LNOP YI und die jetzt eingesetzten Einwegsensoren möglich nach unserer Kenntnis. Ein Ohr- und Fingersensor sind nicht möglich aufgrund ihrer Ruhelosigkeit, plötzlich einschießenden spastischen und ausfahrendenn Bewegungsmuster, sowie der Hand- und Fingerhaltung.
- Aufgrund ihrer individuellen geistigen Entwicklung hat unsere Tochter kein Einsichtsvermögen und aufgrund der neurologischen Erkrankung eine unzureichende Kontrolle der Körperbewegungen. Kabelverbundene Sensoren an den Händen bergen ein hohes Unfallrisiko mit Selbstverletzung. Durch die nichtvorhersehbaren Kopfbewegungen kann ein Ohrsensor zu Verletzungen und/oder Dekubitus führen.
Dann hoffe ich, dass wir nächste Woche erfahren, wie wir das Intensivkind weiter überwachen können mit dem Monitor für Sauerstoffsättigung und Puls.
[Update 2015-02]: https://pflegezirkus.de/blog/2015/03/07/krankenkasse-einwegsensor-und-lagerungshilfe/