Krankenkasse vs. Sozialamt: Die Zuständigkeit

K

Heu­te Vor­mit­tag hat­te ich mit der Kran­ken­kas­se tele­fo­niert, um zu erfah­ren, war­um sie sich nicht zustän­dig sieht für die Zweit­ver­sor­gung, also ob denn die Sitz­scha­le in der Kita Eigen­tum der Kran­ken­kas­se ist. Sie­he da, die dama­li­ge Ver­sor­gung wur­de vom ört­li­chen Sozi­al­amt bezahlt.

Die Kran­ken­kas­se war damals, bei der ers­ten Zweit­ver­sor­gung für die Kita, in Vor­leis­tung gegan­gen und hat­te sich im Nach­hin­ein das Geld vom Sozi­al­amt ein­ge­for­dert, wel­ches der For­de­rung auch nach gekom­men sei.

Ergeb­nis: Die Sitz­scha­le in der Kita gehört dem Sozi­al­amt und nicht der Kran­ken­kas­se. Das bedeu­tet wei­ter: Das Sozi­al­amt müss­te somit die Anpas­sung wegen Wachs­tum bezahlen.
Genau­es hof­fe ich wohl Ende der Woche erfah­ren, denn dort habe ich einen Tele­fon­ter­min mit der zustän­di­gen Sach­be­ar­bei­te­rin ver­ein­bart. Ich fin­de, wenn das Sozi­al­amt die Sitz­scha­le bezahlt hat, dann wäre es auch nett gewe­sen, uns dar­über zu infor­mie­ren. Dies beugt zum einen Miss­ver­ständ­nis­sen vor und wir wis­sen dann auch, an wen wir uns wen­den müs­sen wegen mög­li­chen Repa­ra­tu­ren oder der wachs­tums­be­ding­ten Anpassung.

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by dirkstr

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