Befunde, objektiviert

Wo kom­men wir denn dahin, wenn Patien­ten erfahren, wie ihre Blutwerte sind? Also ich per­sön­lich, denke, man kommt da nir­gend­wohin. son­dern ich sehe es als per­sön­lich­es Recht des Patien­ten, seine Ergeb­nisse eines Blu­tun­ter­suchung zu erfahren und so lernte ich es als Krankenpfleger ken­nen. Doch musste ich es heute anders erfahren im Labor der örtlichen Klinik: Wir liessen bei der Madame die Blut­gase unter­suchen und fragten, wann denn die Ergeb­nisse vor­liegen. Zuerst erwidert man uns 10 bis 15 Minuten, doch dann fol­gte: Die dür­fen wir Ihnen nicht aushändi­gen, son­dern fax­en sie ihren Kinder­arzt zu.

Ich staunte nicht nur, ich äußerte Empörung. Doch da der Kinder­arzt noch erre­ich­bar war (es war schon nach zwölf am Fre­itag und die Arzt­prax­is ist schon geschlossen) regel­ten wir es ohne weit­eren Stre­it. Doch möchte ich beto­nen, als Patient hat man ein Anrecht physikalisch objek­tivierte Befunde (was ja Blutwerte sind) einzusehen.

Die Form der Ein­sicht kann auch eine Kopie sein, also die Kopie der Blut­be­funde. Die Damen vom Labor dür­fen halt nichts “inter­pretierend”, also erk­lärend, äußern dazu. Es hätte sog­ar Kon­se­quen­zen haben kön­nen, wenn wir unseren Kinder­arzt nicht mehr erre­icht hät­ten und das Labor, dessen ärztliche Leitung (die man dann ver­lan­gen muss) sich weit­er­hin geweigert hätte. Denn wären die “physikalisch objek­tivierten” Befunde für unsere Madame schlecht gewe­sen und sie hätte dadurch gesund­heitlichen Schaden genom­men, wäre das Labor rechtlich mit in der Ver­ant­wor­tung. Weit­eres siehe: http: //www.kassenarztrecht.net/… …htpatient.html

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