Brief um des Briefes willen

Jet­zt habe ich den Start ins neue Jahr ver­daut und das Ärg­er­nis mit der Stadt Jena geht weit­er. Der Ober­bürg­er­meis­ter ver­ste­ht schein­bar nicht, was mit Beurlaubung im Studi­um gemeint ist laut ein­er Äußerung. Er sieht darin wohl etwas anderes als eine Unter­brechung des Studi­ums. Zumin­d­est werde ich nicht schlau aus sein­er Aus­druck­sweise. Tja, vielle­icht denkt er an seinen Jahresurlaub dabei. Ich würde dieses auch gerne so ver­ste­hen und ver­leben mit einem Inten­sivkind. Ist aber nicht drin. Beurlaubung an der Uni heißt Unter­brechung des Studi­ums. Vielle­icht sollte er es lieber mal ver­gle­ichen mit dem unbezahlten Urlaub eines Arbeit­nehmers, welchen dieser auch nicht unbe­d­ingt nimmt der Erhol­ung wegen, son­dern, da er sein Arbeitsver­hält­nis unter­brechen muss ohne gle­ich kündi­gen zu wollen, son­dern er möchte, dass sein Arbeit­splatz nach dem Urlaub für ihn erhal­ten bleibt. 

Die Woche schickt der Anwalt ans Gericht “so” eine eilige Sache, dass es nicht richtig ist, dass wir auf Basis eines Dar­lehens die Unter­stützung zum Lebenser­halt erhal­ten statt des “reg­ulären” ALG II. Diese Angele­gen­heit soll in ein­er Art “Eil­ver­fahren” von einem Richter geprüft wer­den, der dann der Stadt Jena und uns sagt, wie es sich in diesem Fall ver­hält. Dann hoffe ich mal, dass der Richter den Unter­schied zwis­chen Urlaub und Unter­brechung des Studi­ums richtig ver­ste­ht. Diese Über­prü­fung kann jet­zt ein bis zwei Monate dauern. 

Ja und ich, da ich nicht untätig daneben existieren kann habe jet­zt noch eine Peti­tion an den Thüringer Land­tag gesendet (auf Anrat­en des Peti­tion­sauss­chuss­es vom Deutschen Bun­destag), und dann ein Schreiben über den Sachver­halt an den Ombud­srat in Berlin, sowie jet­zt noch an das Min­is­teri­um für Arbeit vom Land Thürin­gen nach Erfurt. Ich bin ges­pan­nt, ob und wie und … bewegt sich etwas in der Sache und das wir nicht vors Sozial­gericht im Hauptver­fahren gehen müssen, denn ein Prozess, dass dauert min­desten eins bis zwei Jahre.

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