Der Kampf ums Hilfsmittel (Zweitversorgung)

Über die Prob­leme der Mehrfachver­sorgung für die Madame hat­te ich hier schon ange­sprochen, also dass die gle­ichen Hil­f­s­mit­tel, die Zuhause notwendig sind, auch in der KiTa sein müssen, da sie über 6 Stun­den dort ist und somit der inte­gra­tive Kinder­garten zu ihrem Lebens­bere­ich gehört.Bei einem Inten­sivkind geht es hier­bei nicht nur um den Sitzver­sorgung (Ther­a­pi­es­tuhl) son­dern auch um die Absaugung für das Sekret in der Luftröhre.

Bei­de Hil­f­s­mit­tel sind nun, nach einem Tele­fonat vom mir mit dem Behin­derten­beauf­tragten vom Land und dessen Ver­mit­tlung zum Min­is­teri­um für Soziales, Refer­at Behin­derten­poli­tik in Thürin­gen, inner­halb eines Tages genehmigt worden.

Dies(!) mit den gle­ichen Argu­menten, welche wir und auch der Anwalt vom VdK der Krankenkasse schrieb: Wenn die Krankenkasse sich nicht als Träger für die Hil­f­s­mit­tel sieht, muss sie das Rezept zügig weit­er­leit­en an einem anderen Träger, wie das Sozialamt, dass die Kosten übernehmen soll. Ver­mehrt es die Kasse, so muss sie in Vor­leis­tung gehen, also das Hil­f­s­mit­tel genehmi­gen und bezahlen. Sie kann sich im Nach­hinein dann das Geld von den anderen Träger holen. Diese Regelung macht Sinn, denn eigentlich soll das ver­hin­dert wer­den, was bei uns jet­zt einge­treten ist: Eine unnötige mehrfache Ver­sorgung von dem gle­ichen Hil­f­s­mit­tel, sprich bei uns der Absaugung, da man bei mehreren Trägern das gle­iche Hil­f­s­mit­tel beantragte, in der Hoff­nung, ein­er wird es schon genehmigen.

Es geschah mit durch die vor­eilige Ablehnung der Absaugung von der Krankenkasse, denn dadurch wurde diese notwendi­ge Verord­nung durch die Ser­vices­telle für Reha­bil­i­ta­tion an das Sozialamt her­an getra­gen und dort am Mon­tag genehmigt. Doch am gle­ichen Tag genehmigte dann die Krankenkasse trotz­dem diese Absaugung. Eigentlich wäre es kein Prob­lem, wenn bei­de das gle­iche Sani­haus nutzen wür­den. Doch bei der Ver­wen­dung von zwei San­ität­shäuser sind somit auch zwei Absaugeräte genehmigt wor­den. Tja, kann ich nur sagen, wenn die Krankenkasse es sofort hätte weit­er geleit­et, dann wäre dies nicht passiert, denn wir brauchen nur eine Zweitver­sorgung und keine Mehrfach- im Sinne der Dreifachver­sorgung, zumin­d­est bisher.

Neben dieser Genehmi­gung ist natür­lich auch der Ther­a­pi­es­tuhl für die KiTa nach den Tele­fonat genehmigt wor­den und sog­ar eine beantragte Lagerungss­chlange (gefüllt mit Sand). Jet­zt ste­ht noch eine Bet­tau­flage aus, worüber erst­mal wieder Gutacht­en vom medi­zinis­chen Dienst der Krankenkassen erstellt wer­den soll. Na dann mal los.

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