Die Begleitperson muss zahlen

Nun wer bish­er glaubte, dass man als Begleit­per­son von einem Schwer­be­hin­derten mit dem Merkze­ichen “B” über­all “kosten­los” rein oder mit kann, der täuscht sich. Heute erfuhr ich als ein Beispiel dafür, dass zwar der Schwer­be­hin­derte im ega­park Erfurt kosten­los rein darf, doch muss dort die Begleit­per­son Ein­tritt zahlen. Dies heißt prak­tich, der Schwer­be­hin­derte muss für seine Assis­ten­ten oder der Kranken­schwest­er die vier Euro zahlen, da er nicht ohne sie hinein kann.

Denn nehmen wir das Beispiel eines Quer­schnitts­gelähmten im Rol­li mit Beat­mung. Vielle­icht ist es ihm noch möglich den Roll­stuhl zu bedi­enen, doch was ist, wenn die Beat­mung spin­nt oder er abge­saugt wer­den muss. Ohne die Per­son, welche das Merkze­ichen “B” im Schwer­be­hin­derte­nausweis “aus­füllt”, ist er aufgeschmis­sen. Den Besuch bei der Garten­schau kann er so vergessen, da er nicht den Ein­tritt auf­brin­gen kann für sie. Denn dies kann näm­lich gut sein, wenn der Schwer­be­hin­derte nur von Grund­sicherung lebt und so ständig knapp bei Kasse ist. Von seinem Assis­ten­ten kann er die Aus­lage des Ein­tritts nicht ver­lan­gen. Das wäre ja so, als würde man sich ein Taxi nehmen und es hal­ten lassen auf einem gebührenpflichti­gen Park­platz und dem Tax­i­fahrer sagen, er habe für den Halt die Kosten zu tra­gen und nicht man selb­st als Kunde bei ihm.

Klar, jet­zt kön­nte jed­er meinen, let­z­tendlich käme ja das gle­iche raus wie, als wenn der Schwer­be­hin­derte mit Merkze­ichen “B” an sich Ein­tritt zahlen müsste und die Begleit­per­son wäre frei. Nun, im finanziellen Sinne ja, aber nicht im moralis­chen. Denn in meinen Augen sieht dies so aus: Offiziell tun die Ver­anstal­ter mit der Befreiung vom Ein­tritt etwas für die Teil­habe von Schwer­be­hin­derten im öffentlichen Leben, doch let­z­tendlich stimmt dies nur zur Hälfte: Der Betrof­fene hört oder liest davon, dass im ega­park der Ein­tritt für ihn frei ist. Er kann sich so den Besuch leis­ten, da er nur die Wegekosten zahlen muss. Somit schnappt er sich seinen Assis­ten­ten und sie machen sich auf die Reise dor­thin. Doch dann als sie durch den Ein­lass fahren, da heißt es: Er kann kosten­los rein, aber sein Assis­tent nicht. Jet­zt ste­ht er da und fühlt sich so, als hätte er einen Ver­trag mit ver­steck­ten Kosten abgeschlossen … Soll der anstren­gende Weg dor­thin umson­st gewe­sen sein?

Nun vielle­icht kann er auch noch ganz froh sein, dass er als Behin­derte kosten­los rein kann. Man stelle sich vor, wie es ist, wenn er für sich und für seinen leben­snotwendi­gen Begleit­er zahlen muss. Da kommt er teur­er weg als der Nicht­be­hin­derte, denn, wie gesagt, sein Begleit­er arbeit­et bei ihm, um seine Behin­derung auszu­gle­ichen. Dop­pelt zahlen, nun dies kann z.B. beim Besuch im Kino schnell passieren, da dort die Begleit­per­son, wenn sie mit in die Vorstel­lung rein geht, per se “unter­stellt” wird, sie möchte den Film auch sehen. Soviel zum Nachteil­saus­gle­ich. Und müssen eigentlich die Mitar­beit­er vom Filmthe­ater auch für die Vorstel­lung zahlen, wenn sie im Kinosaal arbeit­en während des Films? Hier­bei sei noch ange­merkt, ein Park ist wirk­lich weit aus größer als ein Kinosaal, wo beim let­zteren der Assis­tent, je nach Hil­febe­darf, vielle­icht doch vor dem Saal auf seinem Arbeit­ge­ber warten kann bis der Film vor­bei ist.

Kat­e­gorie: 



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