Die Ordnung — Die Vorsorge

Vor­sorge tre­f­fen — ja es gibt Dinge, über die redet man erst mit dem Bestat­tung­sun­ternehmer, oder man ver­drängt sie, ganz klar, man kann ja nicht mal alles ordentlich meis­tern im Leben, aber der Tod sollte dann möglichst per­fekt sein. Er selb­st ist es, es ist seine Natur, wenn man so sagen darf und alles was seine geregelte Ord­nung hat auch immer einen Touch Tod dabei.

Dass die Doku­mente, Ausweise und son­stige Papiere beim Inten­sivkind, oder an sich behin­dertes Kind, ihre auffind­bare Ord­nung haben müssen, wird der eine oder andere wis­sen oder zumin­d­est ahnen. Wie son­st kön­nte man “ordentlich” einen Wider­spruchsver­fahren führen bis zur Klage, aber auch muss man wis­sen, wo welche bestätigte Aus­sage von einem Arzt liegt, wenn man einen Antrag stellen muss bei Amt & Behörde.

Und diese Ord­nung, nun sie dient nicht nur den Eltern, son­dern, was ist, wenn die Eltern einen Unfall haben, soll ja schon vorgekom­men sein, und sie das Kind für immer oder eine Zeit lang nicht ver­sor­gen kön­nen. Ganz klar, da muss ein Ord­ner her, der für den nöti­gen, schnellen Überblick sorgt, auch für Fremde.

Nun, es muss nicht direkt der Vor­sor­ge­ord­ner sein, den so manch­er Bestat­tung­sun­ternehmer anbi­etet. Dieser macht ja auch keinen Sinn, außer für einem selb­st, vielle­icht. Denn für diesen bedarf es eine Rei­he an Doku­menten, wie das Tes­ta­ment, die vom Notar beglaubigt wer­den müssen. Aber man kann sich solch einen Ord­ner nehmen und ihn auf das Kind abstim­men mit:

  • Per­sön­liche Dat­en, Erkrankung(en), Allergien, Geburt­surkunde, Kinder­ausweis, Schwer­be­hin­derte­nausweis, Kopie Parkausweis
  • Wer wird zuerst Kon­tak­tiert (Großel­tern, Pflege­di­enst etc.); mögliche Vollmachten
  • Medi­zinis­che Ver­sorgung: Haus- oder Kinder­arzt, Fachärzte (Neu­ropä­di­ater, Orthopäde), Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Jugen­damt (Ansprech­part­ner); Welche Klinikaufen­thalte, wann und warum.
  • Medika­menten­plan, Ther­a­pi­en und Hilfsmittel: 
    • Welche Medika­mente, Welche Ther­a­pi­en (Häu­figkeit, wo, wer) Hil­f­s­mit­tel (Von wem (Kasse, Sozialamt)) und welche Fir­ma betreut diese; Welche Dauerver­sorgung beste­ht und bei wem (Windeln, Ver­brauchs­ma­te­ri­alien wie für die Beat­mung oder Magensonde)
  • Pflege­plan; Was wird gebraucht, wie wird gewaschen, gewick­elt, welche Pro­duk­te und wofür, warum (Unverträglichkeit­en).
  • Wer betreut das Kind außer den Eltern (Kinder­garten, Schule, Pflege­di­enst, Fam­i­lienent­las­ten­der Dienst, son­stige Personen)
  • Welche laufende Genehmi­gun­gen, Anträge, Forderun­gen und Verpflich­tun­gen beste­hen (Pflegegeld, Blind­en­geld, Wider­spruchsver­fahren, Klagen)

Wichtig ist: Der Vor­sor­ge­ord­ner muss nicht alle Doku­mente aufnehmen, wie Arzt­briefe oder Genehmi­gungss­chreiben, son­dern er ist als ein Index zu ver­ste­hen, der die Grund­dat­en bein­hal­tet und ver­weist dann dabei auf den Ord­ner wie für die “gesam­melten” Arzt­briefe, Hil­f­s­mit­tel etc.

Die Liste ist sicher­lich unvoll­ständig, aber — also wer was zu ergänzen hat, möge sich melden.

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