Die Paketannahme des Hauses ⅦI.

Zum Dank verpflichtet — die Pake­tan­nahme, wenn man sich zu diesem “Ehre­namt” entschei­det, so hat es auch seine net­ten Seit­en. Let­zte Woche kamen für einen Nach­barn gle­ich vier große Pakete, neben zwei anderen kleinen. Die standen nun im Flur mit­ten im Weg und wir waren schon bestürzt darüber, auf was wir uns ein­ge­lassen hat­ten. Was ist, wenn der Nach­bar im Urlaub ist? Aber dem war nicht so, abends, kurz vor der Biok­iste oder dem Pflege­di­enst, ich weiß es nicht mehr genau, da klin­gelte es und der Nach­bar nahm mit großen Dank die Pakete ent­ge­gen, deren Inhalt wohl einen neuen Rech­n­er samt Foto­druck­er enthielt. Wir brachen dafür kein Briefge­heim­nis. Wir schlussfol­gerten nur von der Pack­ung, was eben sehr offen­sichtlich war. Als Dank für unseren “Dienst” wurde mein­er Frau am fol­gen­den Tag eine Flasche Wein mit Gebäck über­re­icht. Hätte nicht sein müssen, aber nett war es eben trotz­dem. Die Pake­tan­nahme, ein “Ehre­namt” mit Dank. Aber mal ganz im Ernst, vielle­icht sollte man die häus­liche Pake­tan­nahme wirk­lich als Ehre­namt betreiben, zwecks der Haftpflicht. Also man gründe eine unselb­sständi­ge Organ­i­sa­tion … Stopp, lei­der fall­en, zumin­d­est in Thürin­gen, Gefäl­ligkeit­shand­lun­gen nicht darunter. Schade eigentlich, so bleibt also die Pake­tan­nahme weit­er­hin mit einem Risiko behaftet: Was ist, wenn der Inhalt vom Paket einen Schaden hat?

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