Die Pflege — Armutsfalle

Arbeit­slosen­geld II und ein behin­dertes Kind, kein Sel­tenheit. Oder sage ich es anders, opfert man sich auf in der Pflege seines kranken oder eben behin­dertes Kindes, so kann dies schnell zur Armutsfalle wer­den. Der Job, das wird nichts mehr oder wenn man seine Arbeit­szeit nicht reduzieren kann wegen der häus­lichen Pflege, so kann es auch schnell vor­bei sein mit der Arbeit.

Armutsfalle — durch ein krankes Kind kommt es schnell zu erhöht­en Kosten, sei es, weil es eben nur bes­timmte Pflege­pro­duk­te verträgt oder eben dies eine oder andere wie Hil­f­s­mit­tel oder Medika­mente nicht von den Sozialka­ssen über­nom­men wird. Da klingt es einem trau­rig, wenn man vom Bun­dessozial­gericht­surteil (Az.: B 14 AS 3/09 R) liest über den Mehrbe­darf wegen der Behin­derung beim Kind. Den gibt es nicht. Da klingt es dann eben wie ein Witz, wenn über die neue ALG-II Reform gesagt wird, dass Men­schen mit Behin­derung mehr Leis­tung im ALG II erhal­ten wür­den. Ob dies auch für behin­derte Kinder gilt?

Armutsfalle und da ist es kein Wun­der, wenn man liest, das aktuell weniger Deutsche bere­it sind zur Pflege Ange­höriger. Warum soll­ten sie auch, wenn es keine Anreize gibt, damit sie auch wirtschaftlich gesichert sind.

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