Einwegsensor zu Dauer mal Pauschalversorgung

E

Ges­tern ver­such­te ich zu klä­ren, ob wir auf den Dau­er­sen­sor in der SpO2 — Über­wa­chung umstei­gen müs­sen. Ich rief die Kran­ken­kas­se an. Eine Frau mit erkäl­te­ter Stim­me erklär­te mir, die Ein­weg­sen­so­ren sei­en nicht abge­lehnt. Ich wur­de stut­zig. Sie sag­te wei­ter, die sei­en in der Pau­schal­ver­sor­gung beim Moni­tor drin. Zuvor führ­te ich aus, wenn sie, die Kran­ken­kas­se die­se ableh­nen, dann bräuch­ten wir und der Arzt einen Bescheid dar­über. Es besteht eine ärzt­li­che Ver­ord­nung. Sie ver­trat die Mei­nung, sie brau­che uns kei­nen ableh­nen­den Bescheid aus­stel­len. Ich ver­stand nichts mehr.

Mein Zwi­schen­fa­zit ist, wenn etwas in der Pau­schal­ver­sor­gung nicht stimmt wird der Pati­ent zum Spiel­ball zwi­schen der Kran­ken­kas­se und den Homecarefirmen.

Ich rief die Home­care­fir­ma an. Dort wur­de klar:

  1. die Moni­tor­ver­sor­gung beim Inten­siv­kind fällt nicht in Pau­schal­ver­sor­gung; die Kran­ken­kas­se hat den Moni­tor gekauft
  2. ver­mut­lich hät­te ich mit den „rich­ti­gen“ Sach­be­ar­bei­ter spre­chen müs­sen (der die Ableh­nung ver­fass­te); zu dem wur­de ich lei­der nicht durch gestellt

Also brach­te ich der Home­care­fir­ma unse­ren Vor­schlag vor, wir pro­bie­ren ger­ne einen Dau­er­sen­sor für die SpO2-Über­wa­chung aus. Doch muss klar sein, wenn die­ser wie­der Druck­stel­len /​Deku­bi­ti erzeugt, dann müss­ten wir zurück zu den Ein­weg­sen­so­ren. Mei­ne Gesprächs­part­ne­rin nahm die Argu­men­ta­ti­on an und wir hof­fen, das nächs­te Woche eine Lösung erreicht wird. Ich schrieb eine Erklä­rung der Home­care­fir­ma, damit ver­ständ­lich wird, war­um wir seit 2010 die Ein­weg­sen­so­ren für die Füße haben:

Unse­re Toch­ter hat­te bis 2010 einen Dau­er­sen­sor (LNOP YI von Masi­mo). Unse­re dama­li­ge Kran­ken­kas­se war auf die Ver­wen­dung von Ein­weg­sen­so­ren umge­stie­gen. Fol­gen­de Grün­de führ­ten zum Wechsel:

  • die Halt­bar­keit des Dau­er­sen­sors war so gering, dass es gegen­über den Ein­weg­sen­so­ren kei­nen wirt­schaft­li­chen Vor­teil gab
  • Unse­re Toch­ter bekam durch die Beschaf­fen­heit /​ver­wen­de­te Mate­ria­li­en des Dau­er­sen­sors meh­re­re Deku­bi­ti (Grad I — II); an den mög­li­chen Meß­stel­len mit Deku­bi­tus konn­te die wei­te­re Mes­sung nicht mehr durch geführt wer­den. Die Deku­bi­ti tra­ten auch bei stünd­li­chen Lage­wech­sel des Senors auf; der Her­stel­ler emp­fiehlt 4‑stündiger Lage­wech­sel. Bei ihr besteht ein sehr hohes Dekubitusrisiko.
  • Bei unse­rer Toch­ter müs­sen SpO2-Sen­so­ren ein­ge­setzt wer­den, die an den Füßen mes­sen kön­nen. Hier sind nur der Dau­er­sen­sor LNOP YI und die jetzt ein­ge­setz­ten Ein­weg­sen­so­ren mög­lich nach unse­rer Kennt­nis. Ein Ohr- und Fin­ger­sen­sor sind nicht mög­lich auf­grund ihrer Ruhe­lo­sig­keit, plötz­lich ein­schie­ßen­den spas­ti­schen und aus­fah­ren­denn Bewe­gungs­mus­ter, sowie der Hand- und Fingerhaltung.
  • Auf­grund ihrer indi­vi­du­el­len geis­ti­gen Ent­wick­lung hat unse­re Toch­ter kein Ein­sichts­ver­mö­gen und auf­grund der neu­ro­lo­gi­schen Erkran­kung eine unzu­rei­chen­de Kon­trol­le der Kör­per­be­we­gun­gen. Kabel­ver­bun­de­ne Sen­so­ren an den Hän­den ber­gen ein hohes Unfall­ri­si­ko mit Selbst­ver­let­zung. Durch die nicht­vor­her­seh­ba­ren Kopf­be­we­gun­gen kann ein Ohr­sen­sor zu Ver­let­zun­gen und/​oder Deku­bi­tus führen.

Dann hof­fe ich, dass wir nächs­te Woche erfah­ren, wie wir das Inten­siv­kind wei­ter über­wa­chen kön­nen mit dem Moni­tor für Sau­er­stoff­sät­ti­gung und Puls.

[Update 2015-02]: https://​pfle​ge​zir​kus​.de/​b​l​o​g​/​2​0​1​5​/​0​3​/​0​7​/​k​r​a​n​k​e​n​k​a​s​s​e​-​e​i​n​w​e​g​s​e​n​s​o​r​-​u​n​d​-​l​a​g​e​r​u​n​g​s​h​i​l​fe/

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