Einwegsensor zu Dauer mal Pauschalversorgung

Gestern ver­suchte ich zu klären, ob wir auf den Dauersen­sor in der SpO2 — Überwachung umsteigen müssen. Ich rief die Krankenkasse an. Eine Frau mit erkäl­teter Stimme erk­lärte mir, die Ein­wegsen­soren seien nicht abgelehnt. Ich wurde stutzig. Sie sagte weit­er, die seien in der Pauschalver­sorgung beim Mon­i­tor drin. Zuvor führte ich aus, wenn sie, die Krankenkasse diese ablehnen, dann bräucht­en wir und der Arzt einen Bescheid darüber. Es beste­ht eine ärztliche Verord­nung. Sie ver­trat die Mei­n­ung, sie brauche uns keinen ablehnen­den Bescheid ausstellen. Ich ver­stand nichts mehr.

Mein Zwis­chen­faz­it ist, wenn etwas in der Pauschalver­sorgung nicht stimmt wird der Patient zum Spiel­ball zwis­chen der Krankenkasse und den Homecarefirmen.

Ich rief die Home­care­fir­ma an. Dort wurde klar:

  1. die Mon­i­torver­sorgung beim Inten­sivkind fällt nicht in Pauschalver­sorgung; die Krankenkasse hat den Mon­i­tor gekauft
  2. ver­mut­lich hätte ich mit den „richti­gen“ Sach­bear­beit­er sprechen müssen (der die Ablehnung ver­fasste); zu dem wurde ich lei­der nicht durch gestellt

Also brachte ich der Home­care­fir­ma unseren Vorschlag vor, wir pro­bieren gerne einen Dauersen­sor für die SpO2-Überwachung aus. Doch muss klar sein, wenn dieser wieder Druck­stellen / Deku­biti erzeugt, dann müssten wir zurück zu den Ein­wegsen­soren. Meine Gesprächspart­ner­in nahm die Argu­men­ta­tion an und wir hof­fen, das näch­ste Woche eine Lösung erre­icht wird. Ich schrieb eine Erk­lärung der Home­care­fir­ma, damit ver­ständlich wird, warum wir seit 2010 die Ein­wegsen­soren für die Füße haben:

Unsere Tochter hat­te bis 2010 einen Dauersen­sor (LNOP YI von Masi­mo). Unsere dama­lige Krankenkasse war auf die Ver­wen­dung von Ein­wegsen­soren umgestiegen. Fol­gende Gründe führten zum Wechsel:

  • die Halt­barkeit des Dauersen­sors war so ger­ing, dass es gegenüber den Ein­wegsen­soren keinen wirtschaftlichen Vorteil gab
  • Unsere Tochter bekam durch die Beschaf­fen­heit / ver­wen­dete Mate­ri­alien des Dauersen­sors mehrere Deku­biti (Grad I — II); an den möglichen Meßstellen mit Deku­bi­tus kon­nte die weit­ere Mes­sung nicht mehr durch geführt wer­den. Die Deku­biti trat­en auch bei stündlichen Lagewech­sel des Senors auf; der Her­steller emp­fiehlt 4‑stündiger Lagewech­sel. Bei ihr beste­ht ein sehr hohes Dekubitusrisiko.
  • Bei unser­er Tochter müssen SpO2-Sen­soren einge­set­zt wer­den, die an den Füßen messen kön­nen. Hier sind nur der Dauersen­sor LNOP YI und die jet­zt einge­set­zten Ein­wegsen­soren möglich nach unser­er Ken­nt­nis. Ein Ohr- und Fin­gersen­sor sind nicht möglich auf­grund ihrer Ruh­elosigkeit, plöt­zlich ein­schießen­den spastis­chen und aus­fahren­denn Bewe­gungsmuster, sowie der Hand- und Fingerhaltung.
  • Auf­grund ihrer indi­vidu­ellen geisti­gen Entwick­lung hat unsere Tochter kein Ein­sichtsver­mö­gen und auf­grund der neu­rol­o­gis­chen Erkrankung eine unzure­ichende Kon­trolle der Kör­per­be­we­gun­gen. Kabelver­bun­dene Sen­soren an den Hän­den bergen ein hohes Unfall­risiko mit Selb­stver­let­zung. Durch die nichtvorherse­hbaren Kopf­be­we­gun­gen kann ein Ohrsen­sor zu Ver­let­zun­gen und/oder Deku­bi­tus führen.

Dann hoffe ich, dass wir näch­ste Woche erfahren, wie wir das Inten­sivkind weit­er überwachen kön­nen mit dem Mon­i­tor für Sauer­stoff­sät­ti­gung und Puls.

[Update 2015-02]: https://pflegezirkus.de/blog/2015/03/07/krankenkasse-einwegsensor-und-lagerungshilfe/

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