Elternbeitrag vs. Pflege- und Blindengeld

Das die Stadt Jena jet­zt den Eltern­beitrag beim behin­derten Kind in der inte­gra­tiv­en Kita erhebt, habe ich ja erwartet, obwohl es rechtliche Bedenken gibt und es eine Auss­chal­tung eines Nachteil­saus­gle­ich­es ist. Dies scheint vie­len Stadt­poli­tik­ern egal zu sein, denn an so manche Stad­trats­frak­tion find­et sich kein Gespräch darüber oder anders herum: Bei der Auf­nahme eine Kon­tak­t­ge­sprächs bekun­den sie durch Gesten, man nehme das The­ma ernst und es wird sich ein Stad­tratsmit­glied bei mir melden. Ja, denkste. Die einzige Partei, die hier wirk­lich Bürg­ernähe zeigt, ist die PDS.

Aber nun gut, wenn man die beson­dere Lebenssi­t­u­a­tion nicht anerken­nt, dann aber richtig, so kön­nte man meinen, denn jet­zt wird nicht nur der Eltern­beitrag an sich erhoben, son­dern für die Berech­nung der Kita-Gebühr noch das Blind­en­geld und das Pflegegeld als Einkom­men herange­zo­gen. Grat­u­la­tion “Stadt Jena”, Träger der Ein­rich­tung. Selb­st beim ALG II oder beim Sozial­geld gel­ten diese sachge­bun­de­nen Leis­tun­gen nicht als Einkommen.

Da erin­nere ich mich mal an die TLZ vom 19.09.06, wo es hieß, dass der behin­derungs­be­d­ingte Mehrbe­darf berück­sichtigt wer­den soll. Dies sieht aber ganz anders aus: Durch das her­anziehen des Pflege- und Blind­en­geldes rutschen wir gle­ich eine “Etage” höher und müssen somit noch ein Mehr an Gebühren, also Eltern­beitrag, zahlen.

Ich hoffe nur, es war ein Verse­hen des Sach­bear­beit­ers, doch sollte eigentlich ein im Sozialge­set­zbuch geschul­ter Sach­bear­beit­er dieses wis­sen und bei nur 18 inte­gra­tiv­en Kindern ist es für mich noch viel eher zu beacht­en, da hinzu dieses The­ma ja auch, irgend­wie, aktuelle Stadt­poli­tik ist.

Kat­e­gorie: 



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