Fahrtkosten zum Orthopäden vs. Begleitperson

Fre­itag geht es zur Ambu­lanz der Orthopädie in Eisen­berg und zwar mit dem Taxi. Heute kam das Schreiben von der Kasse, die Kostenüber­nahme für ein Taxi sei genehmigt. Diese Genehmi­gung ging zügig von stat­ten und ist, wie sollte es anders sein, auch begrün­det. Denn ein­er muss für das tägliche Brot und der Miete sor­gen  und der andere ist beim Mausekind die “medi­zinis­che” Begleit­per­son, wenn sie nicht ger­ade in der Kita ist oder vom Pflege­di­enst betreut wird.

“Medi­zinis­che” Begleit­per­son? Nicht ohne Grund habe ich das Wort “medi­zinisch” in Gänse­füss­chen verse­hen. An sich würde der Anspruch auf Begleit­per­son eh beste­hen, da sie noch ein Kleinkind ist und nicht allein in den öffentlichen Verkehrsmit­tel mit­fährt. Doch woher kommt das Wort “medi­zin­sich”?

Wenn das Inten­sivkind jet­zt keinen Luftröhren­schnitt hätte, dann kön­nte ich the­o­retisch auf den Fahr­di­enst verzicht­en, mal voraus­ge­set­zt, ich habe eine Auto zur Ver­fü­gung. Doch das Absaugen des Sekrets aus dem Luftröhren­schnitt ist eine medi­zinis­che Hand­lung, zählt, wenn der Pflege­di­enst es abrech­net, als Behand­lungspflege. Das Absaugen, die Notwendigkeit dafür kommt ziem­lich spon­tan, was wiederum die Madame ziem­lich in Rage brin­gen kann, wenn man sie eine Zeit­lang brodeln lässt.

Das es dabei zu Ärg­er kommt, ist ja klar, da sie dann das Gefühl bekommt, am Sekret zu ertrinken. Denn sie kann dabei das Sekret nicht pro­duk­tiv abhus­ten, geht ja nicht durch die Kanüle, wom­it der Stress sich erhöht, es loszuw­er­den.  Es entste­ht eine lebens­bedrohliche Sit­u­a­tion und wird sicher­lich auch von der Maus so, wenn vielle­icht auch ein wenig anders, wahrgenommen.

Dabei hieße es, wenn ich am Steuer mit der Maus alleine unter­wegs wäre, ich müsste bei jed­er Attacke stärk­eren Hus­tens oder Brodeln sofort anhal­ten, sie absaugen und danach wieder zur Ruhe brin­gen. Das lässt sich schlecht vere­in­baren mit dem Straßen­verkehr. Drum gibt es eben die Möglichkeit des Trans­ports­cheines, ärztlich unter­schrieben. Der wird vor der Reise bei der Kasse ein­gere­icht. Ist er gerecht­fer­tigt, zeich­net sie gegen und gibt diesen wieder, in unserem Fall, zurück.

Doch ist jet­zt unser Grund nicht diem an sich, genan­nte Begrün­dung für die Über­nahme der Fahrtkosten. Ein Anrecht darauf entste­ht durch ihre Pflegestufe und durch die Merk­male vom Schwer­be­hin­derte­nausweis. Aber nicht das jet­zt ein­er denkt, die Fahrt sei jet­zt kosten­los. Nein, sie kostet min­destens fünf Euro, max­i­mal zehn (da zwis­chen 10% vom Fahrpreis). Auch bekommt man die Fahrt nur dann genehmigt, wenn öffentliche Verkehrsmit­tel nicht genutzt wer­den können.

Kat­e­gorie: 



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