Die Teilhabe am öffentlichen Leben von behinderten Kindern scheint dem Land Thüringen nicht von Interesse zu sein oder wie hat man dies zu verstehen: Eltern eines behinderten Kindes müssen jetzt für die integrative Kindertagesstätte in Thüringen die Kita-Gebühren zahlen. Damit ist die Teilhabe am öffentlichen Leben sowie die Eingliederung in die Gemeinschaft jetzt abhängig vom Geldbeutel der Eltern des behinderten Kindes und dies seit dem 1. Juli 2006.
Dabei ist die Betreuung des behinderten Kindes in einer Kindertagesstätte auch wichtig um eine optimale Frühförderung zu erhalten, zumindest bisher, denn wie sollte es anders sein, eines kommt nie allein, so wird die Eingliederungshilfe um 19 Euro pro Tag und Platz vom Land gekürzt, womit wiederum am Personal gespart werden muss.
Die Wichtigkeit der Übernahme der Kita-Gebühr war ein wichtiger Nachteilsausgleich für die Mehrbelastungen der Familie eines behinderten Kindes. Nachteilsausgleich? Das Problem der Teilhabe am öffentlichen Leben besteht bei behinderten Kinder genauso wie bei erwachsenen Behinderten, oder täusche ich mich da? Es bedeutet zumeist Mehrkosten durch die Behinderung um Barrieren zu überwinden. Aber auch sind die Familien an sich mit einen behinderten Kind finanziell stärker belastet als andere Familien, da sie allein schon durch die Hilfsmittel, der Art der Behinderung oder auch durch den Pflegeaufwand wegen eine bedarfsgerechte, meist größere, Wohnung brauchen.
Ein andere Punkt sind die Mehrkosten durch die anfallenden Therapien wie auch Krankenhausaufenthalte. Nebenbei kann meist nur ein Elternteil arbeiten gehen, da durch die häufig längeren Krankheitsphasen des behinderten Kindes ein Elternteil zu Hause bleiben muss oder häufig im Krankenhaus mit aufgenommen wird. Sparen auf Kosten der Kinder, der behinderten Kinder und deren Eltern ist wohl das Motto der Familienoffensive in Thüringen und da viele Familien nicht mehr sparen können, so muss das Kind zu Hause bleiben, ohne Förderung und Chancen auf ein Leben in der Gemeinschaft Siehe auch: Thür. Familienoffensive: I‑Kinder müssen nun voll zahlen u.a