Integration von behinderten Kindern in Thüringen unerwünscht?

Die Teil­habe am öffentlichen Leben von behin­derten Kindern scheint dem Land Thürin­gen nicht von Inter­esse zu sein oder wie hat man dies zu ver­ste­hen: Eltern eines behin­derten Kindes müssen jet­zt für die inte­gra­tive Kindertagesstätte in Thürin­gen die Kita-Gebühren zahlen. Damit ist die Teil­habe am öffentlichen Leben sowie die Eingliederung in die Gemein­schaft jet­zt abhängig vom Geld­beu­tel der Eltern des behin­derten Kindes und dies seit dem 1. Juli 2006. 

Dabei ist die Betreu­ung des behin­derten Kindes in ein­er Kindertagesstätte auch wichtig um eine opti­male Früh­förderung zu erhal­ten, zumin­d­est bish­er, denn wie sollte es anders sein, eines kommt nie allein, so wird die Eingliederung­shil­fe um 19 Euro pro Tag und Platz vom Land gekürzt, wom­it wiederum am Per­son­al ges­part wer­den muss.

Die Wichtigkeit der Über­nahme der Kita-Gebühr war ein wichtiger Nachteil­saus­gle­ich für die Mehrbe­las­tun­gen der Fam­i­lie eines behin­derten Kindes. Nachteil­saus­gle­ich? Das Prob­lem der Teil­habe am öffentlichen Leben beste­ht bei behin­derten Kinder genau­so wie bei erwach­se­nen Behin­derten, oder täusche ich mich da? Es bedeutet zumeist Mehrkosten durch die Behin­derung um Bar­ri­eren zu über­winden. Aber auch sind die Fam­i­lien an sich mit einen behin­derten Kind finanziell stärk­er belastet als andere Fam­i­lien, da sie allein schon durch die Hil­f­s­mit­tel, der Art der Behin­derung oder auch durch den Pflegeaufwand wegen eine bedarf­s­gerechte, meist größere, Woh­nung brauchen.

Ein andere Punkt sind die Mehrkosten durch die anfal­l­en­den Ther­a­pi­en wie auch Kranken­hausaufen­thalte. Neben­bei kann meist nur ein Eltern­teil arbeit­en gehen, da durch die häu­fig län­geren Krankheit­sphasen des behin­derten Kindes ein Eltern­teil zu Hause bleiben muss oder häu­fig im Kranken­haus mit aufgenom­men wird. Sparen auf Kosten der Kinder, der behin­derten Kinder und deren Eltern ist wohl das Mot­to der Fam­i­lienof­fen­sive in Thürin­gen und da viele Fam­i­lien nicht mehr sparen kön­nen, so muss das Kind zu Hause bleiben, ohne Förderung und Chan­cen auf ein Leben in der Gemein­schaft Siehe auch: Thür. Fam­i­lienof­fen­sive: I‑Kinder müssen nun voll zahlen u.a

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