Intensivkind & Pflegedienst: Die Verordnung

Sie haben gedacht, sie kämen drum herum. Bloß keinen Pflege­di­enst zu Hause, aber was macht man, wenn die Schwest­er nun eines Mor­gens doch klin­gelt, oder eben abends, sich platziert direkt neben Ihrem Schlafz­im­mer in Ihrer Dreiraum­woh­nung. Sie hof­fen nur, ihr Blick ist gerichtet auf den Mon­i­tor, wenn Sie nachts mal schnell auf die Toi­lette müssen, da die Blasse drückt und Sie schon Angst haben, sie platzt gle­ich. Bloß keine falsche Scham, würde vielle­icht Ihr net­ter Nach­bar antworten. Es ist Ihr Liebling wegen sein­er guten Ratschläge. Der hat jahre­lang in irgendwelchen Wohnge­mein­schaften gelebt und jet­zt, was ist mit ihm jet­zt? Sie brauchen keine Antworten. Sie trauen sich nicht an der Bas­tion Schwest­er vor­bei. Sie kön­nen auch die Zeit abwarten, wenn der Mon­i­tor piept oder die Schwest­er die Para­me­ter der Beat­mung über­prüft. Dann schnell zur Toi­lette geschlichen …

Sie merken schon, ich greife vor. Den Startschuss, damit über­haupt der Pflege­di­enst bei Ihnen klin­gelt, set­zt ihr Kind mit seinen unschö­nen Leben­skrisen. Krisen, welche ständig eine Inter­ven­tions­bere­itschaft voraus­set­zen, um die beste­hende Gesund­heit zu schützen, an sich das Leben zu erhal­ten. Es klingt alles wieder viel zu kom­pliziert oder eben schwierig. Ein­fach­er ist es doch, wenn wir von den harten Fak­ten reden, was den einen oder anderen aber wieder erschreckt. Sei es drum. Also zum Beispiel wenn Ihr Kind ständig oder häu­fig krampft, dabei blau wird, weil die Atmung aus­set­zt und Sie den Beat­mungs­beu­tel auf das Gesicht drück­en müssen. Sie pressen mit ein­er Hand die Luft aus dem Beu­tel mehrfach ins Kind rein, bis es seine ursprüngliche Farbe zurück erhält. Passiert dies Ihnen unvor­bere­it­et mehrfach am Tag oder in der Nacht, dann holen Sie sich eine Verord­nung von Ihrem Kinder­arzt über häus­liche Kinderkrankenpflege.

Doch was nützt Ihnen diese, wenn Sie keinen Pflege­di­enst an der Hand haben, der auch Kinder betreut über mehrere Stun­den am Tag. Dies ist wichtig: Es geht um eine Betreu­ung über eine Zeit­ein­heit und nicht nach Maß­nahme. Warum? Na, wie schon erwäh­nt. Ihr Kind wird Ihnen wohl kaum sagen Punkt 12 Uhr oder 23 Uhr 25 bekomme ich meinen näch­sten Anfall oder ger­ade dann muss ich abge­saugt wer­den. Es kann, wie das tra­cheale Absaugen, jeden Augen­blick passieren. Wird der Pflege­di­enst nach Maß­nahme bezahlt, da wird bei Ihnen keine Schwest­er sitzen bleiben wollen. Die Zeit zwis­chen den Maß­nah­men würde nicht bezahlt werden.

Sie haben die Verord­nung, Sie haben tele­foniert, haben einen Pflege­di­enst nach dem anderen ange­fragt, haben das Inter­net durch­forstet und einen Dienst gefun­den. Meinen Glück­wun­sch, zu Zeit­en des Pflegenot­standes, je nach Wohnort, kann es schon schwierig sein. Doch schick­en Sie die Verord­nung nicht ein­fach denen zu, son­dern die soll­ten sich Ihnen auch vorstellen, per­sön­lich. Schließlich, Sie müssen mit denen, je nach Verord­nung, viel Zeit auf 50, 70 oder 100 qm ver­brin­gen, bess­er gesagt Ihr Kind. Das sollte sich schon irgend­wie gut anfühlen beim ersten Treff.

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