Ist der Gendefekt angeboren?

Ja, da staunte eine Mut­ter nicht schlecht, als sie vom Ver­sorgungsamt angeschrieben wurde. Für die Genehmi­gung des Schwer­be­hin­derte­nausweis­es, rück­wirk­end ab Geburt, bräuchte das Amt noch die Bescheini­gung vom Arzt, dass der Gen­de­fekt bei ihrem Kinde auch seit der Geburt besteht.

Nun, die schwere Erkrankung durch den Gen­de­fekt beste­ht seit Geburt, sie ist also ange­boren, da wird wohl der Gen­de­fekt .… An sich müsste diese Frage der Sach­bear­beit­er für sich ja selb­st beant­worten kön­nen. Doch wie es halt so ist, er braucht dafür ein ärztlich­es Attest. Sich­er ist Sich­er. Aber unbe­grün­det ist sie die Frage auch nicht, da ein Defekt in der Erb­masse auch erwor­ben wer­den kann, z.B. durch radioak­tive Strahlung.

Kat­e­gorie: 



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