Kapnograph: statt gegeben

Liegt mir zwar noch nicht schriftlich vor, aber dem Anwalt vom VdK. Der einst­weili­gen Anord­nung, die beantragt wurde beim Sozial­gericht Altenburg, wurde statt gegeben. Dies bedeutet: die Krankenkasse wird verpflichtet, die Kosten für das Gerät (und somit die Ver­sorgung mit dem Gerät) zu übernehmen. Das Kosten der Ver­sorgung bedeutet: Wenn das Gerät kaputt geht oder Zube­hörteile, wie der Sen­sor, gebraucht wer­den, muss die Kasse dafür aufkommen.

Doch, dass muss betont wer­den, die einst­weilige Anord­nung muss auch von der BKK für Heil­berufe “angenom­men” wer­den. Ich werde berichten.

Kat­e­gorie: 



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