Kein Darlehen bedeutet …

Nun mit dem ordentlichen Bescheid, dass ich ab 10/05 jet­zt ALG II erhalte oder anders gesagt, mein dama­liges Dar­lehen wird jet­zt, amtlich, in ALG II umge­wan­delt. Dies bedeutet auch, dass ich das Wohn­geld, was mir damals zus­tand, da die Grund­sicherung zum Leben ein Dar­lehen war, ich jet­zt zurück zahlen muss. Ein Jahr lang Wohn­geld mit a 85 Euro pro Monat, da kommt schon was zusam­men. Doch zum Glück muss man die Summe nicht auf ein­mal zurück zahlen, son­dern es gin­ge auch in Rat­en, mit der Beto­nung, wie es für uns auch leist­bar sei.
Kat­e­gorie: 



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