Kinderhospiz: Kurzzeitpflege aus und keine vollstationäre Pflege

Das dem Pal­lia­tivkind die Finanzierung der Hos­pizpflege abgelehnt wird, daran gewöh­nt man sich mit­tler­weile, obwohl man sich die Frage stellt, warum es dann Kinderhospiz(-dienst)e gibt und irgend­wie doch keine gesicherte Finanzierung, zumin­d­est gewinne ich so den Ein­druck. Und doch gibt es sie, die anderen Krankenkassen, die diese Leis­tung „Hos­pizpflege“ zahlen.

Aber das uns sog­ar neben der Hos­pizpflege für den let­zten Kinder­hos­piz-Aufen­thalt von der BKK für Heil­berufe die ergänzende voll­sta­tionäre Pflege weit­er­hin abgelehnt wird, wirft eine deut­liche Frage auf: Für welche schw­eren Pfle­ge­si­t­u­a­tio­nen bekommt man eine solche Leis­tung, wenn nicht auch für ein Kind, was einen außergewöhn­lichen Pflegeaufwand hat, dies sog­ar nach den Kri­te­rien der spezial­isierten ambu­lanten Pal­lia­tivver­sorgung (SAPV).

 

Die Voll­sta­tionäre Pflege — nun, wer die Kurzzeitpflege ken­nt, der ken­nt den Betrag dieser: gute 14oo Euro für 28 Tage. Ja, die Beto­nung liegt auf 28 Tage. Für den Betrag ist die Auf­nahme eines Inten­sivkindes ein volles Minus­geschäft, denn Inten­sivkind bedeutet ein hoher Per­son­alschlüs­sel. Dies heißt, es kommt auf eine Kinderkranken­schwest­er in der Ein­rich­tung ein oder zwei Inten­sivkinder am Tag.

Nor­maler­weise, je nach sta­tionären Haus, würde dieses Geld von 1400 Euro für vielle­icht gute drei Tage reichen für eine solche Ver­sorgung. Aber da gibt es Verträge der Pflegekassen und Sätze, je nach Bun­des­land etwas unter­schiedlich, wom­it diese Kurzzeitpflege bis gute 14 Tage reicht. Und was hat dies mit 28 Tage zu schaf­fen? Ich selb­st habe hier immer noch keine Antwort gefunden.

Für uns aber heißt dies: Nach zwei Wochen Kinder­hos­piz ist die Kurzzeitpflege aufge­braucht und durch den beson­deren Pflegeaufwand mit einem Pal­lia­tivkind, deren anhal­tenden Krisen und Belas­tun­gen, wer­den lei­der darüber hin­aus ein, zwei oder mehr Aufen­thalte notwendig.

Dabei kommt die ergänzende voll­sta­tionäre Pflege ins Spiel. Vor­raus­set­zung: Eine Pflegeper­son, die erschöpft ist und Pflegestufe 3. Zumin­d­est erk­lärte man es mir so und es ist logisch. Wenn ich erschöpft bin als Pflegeper­son, dann kann ich nicht mehr pfle­gen. Und die Erschöp­fung ist logisch, da uns ein­mal die 24 Stun­denpflege in ein­er schw­eren Krise (MRSA) abgelehnt wurde und ein ständi­ger außergewöhn­lich­er Pflegeaufwand besteht.

Aber vielle­icht ist eine Pflegeper­son erst dann erschöpft, wenn sie zusam­men­bricht, kör­per­lich wie seel­isch und fast selb­st zum Pflege­fall wird. Sollte eine solche Leis­tung nicht eher davor schützen?

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