Kita-Gebühren: Die Befreiung rückwirkend?

Sicher­lich hat sich schon so manch­er Leser gefragt, warum bei „Offene Anträge / Wider­sprüche / Kla­gen“ (rechte Leiste) bei Kita-Gebühren behin­dertes Kind es immer noch auf 98% ste­ht (Fortschritts­balken für abgeschlossene Wider­sprüche). Ja, zwei Prozent fehlen mir noch, da es bish­er die Kita-Gebühren­stelle der Stadt Jena, trotz dreima­liger fer­n­mündliche Nach­frage, die Beiträge für den Monat Novem­ber und Dezem­ber nicht rück­wirk­end erlässt. Son­st ist dies The­ma abge­hakt.

Dabei fragte ich auch beim Jugen­damt nach, dem Träger, und dort hieß es, ich bekäme die Beiträge erlassen. Ja, wie nun, die Aus­sage teilte ich auch der Gebühren­stelle mit und die Sach­bear­bei­t­erin sagte mir, sie wisse es nicht und müsse es erst ihren Leit­er fra­gen. Das ist jet­zt über zwei Wochen her und seit dem herrscht Funkstille, obwohl sie mich zurück rufen wollte. Vielle­icht nehmen sie auch die Worte vom Sozialdez­er­nen­ten ernst, da dieser bei Rück­wirk­end von “kann” redete, aber im Stad­trat, soweit ich mich entsinne, hieß im Novem­ber 2006, wenn die Stadt die Entschei­dung trifft, das behin­derte Kind zu befreien, dann sei dies auch rück­wirk­end. Zumin­d­est liegt dieser Satz noch in meinen Gedächt­nis. Was nun?

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