Krankenkasse: Die Ablehnung eines Ständers für die Rüttelweste

Wusstest Du, dass ein Stän­der für ein medi­zinis­ches Hil­f­s­mit­tel keinen medi­zinis­chen-ther­a­peutis­chen Nutzen hat und deshalb nicht genehmigt wird von der Krankenkasse? Nein? Okay, um was geht es.

Da unsere Inten­sivla­dy wieder­holt nicht das Sekret aus dem Atemwe­gen sich­er befördern kann, haben wir die Rüt­tel­weste „The Vest“ beantragt. Ein großes, unhan­dlich­es Gerät, woran über Schläuche eine Vibra­tionsweste angeschlossen wird. Damit wir es gut anwen­den kön­nen, damit das Gerät sich­er ste­ht braucht es einen Stän­der. Doch dieser hat keine Hil­f­s­mit­tel­num­mer und zählt, ver­mut­lich, nicht zum Stan­dard­zube­hör. Die Rüt­tel­weste „The Vest“ wurde genehmigt — der Stän­der wurde abgelehnt.

Ab in den Widerspruch

Warum brauchen wir einen Stän­der? Die Vibra­tionsweste wird mit Schläuchen ver­bun­den, welchen zum Gerät führen:

  • Die Schläuche haben nur eine begren­zte Länge und in unseren PflegeZ­im­mer ist neben dem Bett kein Gerätetisch oder ähn­lich­es, wo das Gerät sich­er ste­hen kön­nte und die Schläuche sich­er geführt wer­den kön­nen. Die Schläuche dür­fen sich vom Geräts nicht lösen, wenn es arbeit­et. Das Gerät kann dadurch geschädigt wer­den und die Ther­a­pie wird gefährdet.
  • Das Pflegez­im­mer ist schmal und es kann auch kein Tisch neben dem Bett gestellt werden.
  • Das Gerät kann ohne Stän­der nur in das Bett gestellt wer­den, doch dann hat es: 
    • keinen sicheren Stand
    • es ist auf ein­er weichen Matratze, die auf den Strom­steck­er drück­en kann; löst sich der Steck­er unter Span­nung kann es zu Funken kom­men und dadurch einen Bet­tbrand verursachen.
    • das Gerät kann wegen der Bet­tenge nur neben den Füßen gestellt wer­den. Wenn während eines epilep­tis­chen Anfalls die Füße gegen das Gerät schla­gen (oder beim Absaugen), kann dies beschädigt wer­den und sich unsere Inten­sivla­dy verletzen.

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Wenn unsere Lady im Roll­stuhl ist, muss auch das Gerät ins Bett gestellt wer­den, da es wegen der Größe und Schwere nir­gends woan­ders hin passt. Hier beste­ht also, wie oben beschrieben  kein sicher­er Stand.

Das Gerät auf dem Boden zu stellen ist nicht möglich, da dann die Schläuche unter Zug ger­aden und je nach Lage der Sitzschale im Roll­stuhl, sie zu kurz wer­den. Hinzu kann das Gerät auf dem Boden nicht sich­er bedi­ent wer­den und gle­ichzeit­ig unsere Inten­sivla­dy im Blick gehal­ten wer­den. Denn wenn unser Inten­siv­teen bei der Anwen­dung einen Sekret­stau in den Atemwe­gen bekommt, muss sofort das Geräte aus­gestellt wer­den und sie abge­saugt werden.

Wenn die Pflege­fachkraft zum ausstellen des Gerätes sich erst bück­en, hin knien muss und dann wieder hoch kommt — das ver­braucht wertvolle Zeit, ins­beson­dere wenn der Sekret­stau noch zu schw­eren Sauer­stoff­sät­ti­gungsabfällen führt.

Und das Gerät muss zum Absaugen aus­geschal­tet wer­den. Wenn die Weste rüt­telt, wack­elt unsere gesamte Lady und so kann der Katheter nicht sich­er in die Tra­chealka­nüle einge­führt werden.

Neben­bei stellt sich die Frage, ob der Betrieb vom Boden oder im Bett über­haupt eine Prü­fung vom Gesund­heit­samt stand hal­ten würde. Ins­beson­dere, wenn ständig vom Boden in das Bett das Gerät hin und her gewech­selt wird (Ver­schlep­pung von Bodenkeimen).

Mal schauen, ob unser Wider­spruch eine Lösung bewirkt oder nicht.

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