Krankenkasse: Häusliche Krankenpflege: Lebensbedrohliche Zustände und ein Widerspruch

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Bei dem ein und ande­ren gab es Erstau­nen, war­um uns die gerin­ge Stun­den­er­hö­hung, zehn pro Monat, an häus­li­cher Kran­ken­pfle­ge von der Kran­ken­kas­se abge­lehnt wur­den. Nun, immer­hin könn­te dabei für die Kran­ken­ver­si­che­rung auch ein Spar­ef­fekt ein­tre­ten, wenn sie es erst ableh­nen und so für den Wider­spruch ein oder zwei Mona­te ver­strei­chen. Es sei denn, wir bezah­len die Pfle­ge­stun­den von uns aus, in der Hoff­nung auf Erfolg unse­res Wider­spru­ches. Oder das Kind muss in die Kli­nik ein­ge­wie­sen wer­den, da die ärzt­li­che Behand­lung zu Hau­se nicht mehr gesi­chert ist. Denn dafür ist der Kin­der­kran­ken­pfle­ge­dienst eben da. Die Ange­hö­ri­gen vom Pati­en­ten, also wir Eltern, kön­nen und sol­len ange­lernt wer­den, doch gibt es Gren­zen. Denn schließ­lich bedarf es für das Absau­gen, die Über­wa­chung von der Beatmung eines guten medi­zi­ni­schen Hin­ter­grund­wis­sens, da Feh­ler in der Pfle­ge wie­der­um das Leben gefähr­den kön­nen. Oder war­um braucht es eine drei­jäh­ri­ge Aus­bil­dung zum Kin­der­kran­ken­pfle­ger? Und wenn es dabei noch um Inten­siv­the­ra­pie geht wie bei uns, so bedarf es bei den Pfle­ge­kräf­ten häu­fig noch eine gute Wei­ter­bil­dung und Berufs­er­fah­rung. Dazu gesellt sich noch die Fra­ge, wie wir die The­ra­pie­si­che­rung leis­ten sol­len, wenn die Lady in jeder Sekun­de von inner­halb 24 Stun­den in sie­ben Tagen der Woche in eine lebens­be­droh­li­che Situa­ti­on rut­schen kann? Sei es durch die häu­fi­ge, spon­ta­ne Sekret­ent­wick­lung in der Luft­röh­re oder die täg­li­chen epi­lep­ti­schen Anfäl­le. Dar­um ging gegen Ende der Arbeits­wo­che ein Wider­spruch an die Kran­ken­kas­se, mit der Bit­te, es auch zügig zu bear­bei­ten. Eine neue Bau­stel­le für uns mit der Kran­ken­kas­se, da wird es inter­es­sant, wie lan­ge hier die “Bau­ar­bei­ten” anhal­ten werden.

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by dirkstr

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