Krankenkasse & Homecare: Genehmigung, Lieferscheine und Rechnung aufheben

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Lie­fer­schei­ne der Home­care­fir­men über Hilfs­mit­tel und Geneh­mi­gun­gen der Kran­ken­kas­se oder ande­rer Ämtern (Sozi­al- /​Inte­gra­ti­ons­amt; Pfle­ge­kas­se) dru­deln beim Inten­siv­kind mehr­fach im Monat ein. Im Schnitt kommt ein dicker A4-Ord­ner im Jahr zusam­men. Dazu kom­men die Rech­nun­gen über Zuzah­lun­gen /​Eigen­an­tei­le und über die Pfle­ge­sach­leis­tun­gen an den Pfle­ge­dienst. Im Forum Reha­kids wur­de die Fra­ge gestellt: Muss ich die Lie­fer­schei­ne aufheben?
Und ich erwei­te­re die Fra­ge: Wenn ja, wie lange?

Ich sage ja, man muss sie auf­he­ben. Ich ori­en­tie­re mich an den §45 SGB I. Die­ser bedeu­tet, es kann nach einer erfolg­ten Geneh­mi­gung der Ent­scheid inner­halb der vier Jah­re erneut geprüft wer­den. Zum Bei­spiel wenn es Unstim­mig­kei­ten in der Abrech­nung mit der Home­care­fir­ma gibt. Was muss ich alles auf­he­ben? Und wie?

  • Lie­fer­schei­ne der Hilfs­mit­tel und Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en: Ich scan­ne sie ein in das PDF-For­mat und lege sie elek­tro­nisch ab. Wir bewah­ren die­se fünf Jah­re auf. Ein Hilfs­mit­tel min­des­tens solan­ge wie im Gebrauch.
  • Geneh­mi­gun­gen, Ableh­nun­gen und Wider­sprü­che (Kla­gen): Wir heben die Ori­gi­na­le min­des­tens fünf Jah­re auf. Wenn es lau­fen­de Geneh­mi­gun­gen betrifft länger.
  • Rech­nun­gen über Eigen­an­tei­le /​Zuzah­lun­gen: Es gel­ten die fünf Jahre.
  • pri­va­te Rech­nun­gen über Hilfs­mit­tel oder an Dienst­leis­tun­gen: Fünf Jah­re, wenn man zum Bei­spiel Blin­den­geld oder Kin­der­geld (gro­ßes Kind) bekommt und die­ses Geld für die­se Leis­tun­gen ein­ge­setzt hat (Nach­weis).

Prüfe und scanne

Bei den Rech­nun­gen soll­te man außer­dem prü­fen, wie weit kann ich die­se für die Steu­er­erklä­rung verwenden.

Lie­fer­schei­ne machen bei uns den größ­ten Teil der ankom­men­den Papier­wut auf. Durch das Ein­scan­nen in PDF brau­chen wir kei­nen dicken A4-Ord­ner im Jahr mehr. Uns reicht die Abla­ge im Datei­sys­tem aus zum Bei­spiel mit der Ord­ner­struk­tur: “Lieferscheine/​201x/​” und die Datei wird benannt nach “Home­care­fir­ma_­Jahr-Mona­t_Hilfs­mit­tel­ar­t_­Lie­fer­schein/­Re­pa­ra­tur­schein”. Wer es noch «bes­ser» braucht, macht die PDF mit einem OCR-Pro­gramm «les­bar» für die Desktop-Suchmaschine.

Zuge­ben muss ich schon, wenn man über kei­nen Doku­men­ten­scan­ner ver­fügt, kann die­ses Vor­ge­hen müh­sam sein. Bequem geht es auch mit dem Smart­phone und einer Scan­ner-App wie Geni­us Scan. Die Lie­fer­schei­ne wer­den abfo­to­gra­fiert und dann in eine PDF ver­wan­delt. Ent­we­der man schickt die Datei sich per Mail zu und sor­tiert sie sich zum Bei­spiel in einem sepe­ra­ten Mail­post­fach ein. Alter­na­tiv wäre die Abspei­che­rung in der Drop­box oder die Ever­no­tenut­zer kön­nen die Datei gleich zu Ever­no­te sen­den, ver­schlag­wor­ten die­se und archi­vie­ren sie in einem Notizbuch

Der Sinn des Aufhebens

Die Erfah­rung erklärt mir wie­der­holt, es ist wich­tig, Geneh­mi­gun­gen auf­zu­he­ben. Nicht, weil ich erwar­te, die Kran­ken­kas­se könn­te mei­nen, wir haben eine Leis­tun­gen zu unrecht bezo­gen. Auch bei einer Ver­si­che­rung oder Behör­de kön­nen Doku­men­te ver­schwin­den. Meint plötz­lich die Kran­ken­kas­se, sie kön­ne uns dies oder jenes nicht geneh­mi­gen, obwohl es zuvor schon geneh­migt war, dann kann ich ent­ge­gen hal­ten. Schließ­lich stellt sich die Fra­ge, was beweg­te die Kran­ken­kas­se damals für einen posi­ti­ven Bescheid. Gel­ten nicht die­se Grün­de weiterhin?

Bei den Geneh­mi­gun­gen über Hilfs­mit­tel muss ich den Über­blick hal­ten, wel­che Hilfs­mit­tel eine Leih­ga­be der Kran­ken­kas­se sind und bei einem Nicht-gebrauch zurück gege­ben wer­den müssen.

Jetzt mag ein jede/​r Leser/​In sagen, für eine Pri­vat­per­son sei es über­zo­gen mit den fünf Jah­ren. Okay, ich freue mich auf die Kom­men­ta­re. Wenn ich Zeit habe, gehe ich die­ser Fra­ge auch auf einem ande­ren Weg nach. Bis zu einer bes­se­ren Kennt­nis gel­ten für mich die­se fünf Jahre.

Lesens­wer­tes dazu fin­det ihr hier und bei Reha­kids, im 1A-Ver­brau­cher­por­tal oder bei hau​fe​.de.

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by dirkstr

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