Krankenkasse: Immer noch kein Winterschlupfsack

Ja, klar, es ist (fast) Som­mer und wir haben immer noch keinen Win­ter­schlupf­sack. Und heute kam ein Schreiben von der BKK für Heil­berufe über unseren Wider­spruch vom 15.11.06, dass sie unseren Wider­spruch auch weit­er­hin nicht abhelfen konnten.

Sieben Monate später. Jet­zt soll die Sache im Wider­spruch­sauss­chuss in ein paar Tagen ver­han­delt wer­den. So und dort fällt dann die Entschei­dung, ob die Sache dann noch vors Sozial­gericht zieht. Schließlich und erschw­erend kommt noch hinzu, dass wir im Zeitraum des Antrags für den Win­ter­schlupf­sack noch ALG-II erhiel­ten und dort sind über 200 Euro Eigenan­teil ja fast das monatliche Sozial­geld der Madame.

Sieben Monate Wartezeit auf eine Entschei­dung über ein Hil­f­s­mit­tel für die Teil­habe am öffentlichen Leben. Ich glaub ja nicht, dass dies im Sinne des SGB IX ist, aber ich kann mich auch irren, ins­beson­dere wenn kein Inter­esse beste­ht für die Integration.

Was ich mich hier­bei frage, ist, ob der bish­erige Ver­wal­tungsaufwand bis hin zum Wider­spruch­sauss­chuss nicht teur­er ist als let­z­tendlich die volle Genehmi­gung des Schlupf­sack­es, ins­beson­dere wenn (vielle­icht) noch ein Gutacht­en zwis­chen­drin lief.

Kat­e­gorie: 



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