Krankenkasse vs. Sozialamt: Die Zuständigkeit

Heute Vor­mit­tag hat­te ich mit der Krankenkasse tele­foniert, um zu erfahren, warum sie sich nicht zuständig sieht für die Zweitver­sorgung, also ob denn die Sitzschale in der Kita Eigen­tum der Krankenkasse ist. Siehe da, die dama­lige Ver­sorgung wurde vom örtlichen Sozialamt bezahlt.

Die Krankenkasse war damals, bei der ersten Zweitver­sorgung für die Kita, in Vor­leis­tung gegan­gen und hat­te sich im Nach­hinein das Geld vom Sozialamt einge­fordert, welch­es der Forderung auch nach gekom­men sei.

Ergeb­nis: Die Sitzschale in der Kita gehört dem Sozialamt und nicht der Krankenkasse. Das bedeutet weit­er: Das Sozialamt müsste somit die Anpas­sung wegen Wach­s­tum bezahlen.
Genaues hoffe ich wohl Ende der Woche erfahren, denn dort habe ich einen Tele­fonter­min mit der zuständi­gen Sach­bear­bei­t­erin vere­in­bart. Ich finde, wenn das Sozialamt die Sitzschale bezahlt hat, dann wäre es auch nett gewe­sen, uns darüber zu informieren. Dies beugt zum einen Missver­ständ­nis­sen vor und wir wis­sen dann auch, an wen wir uns wen­den müssen wegen möglichen Repara­turen oder der wach­s­tums­be­d­ingten Anpassung.

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