Kultusministerium zur Petition

Ein Kom­men­tar

“Sie seien der Auf­fas­sung, dass der Staat generell für alle Leis­tun­gen aufkom­men müsse.” so der vor­let­zte Satz vom Kul­tus­min­is­teri­um vom Land Thürin­gen zu mein­er Peti­tion über die Erhe­bung des Eltern­beitrags beim behin­derten Kind im Kinder­garten. Die Aus­sage war heute schriftlich vom Peti­tion­sauss­chuss bei uns im Briefkas­ten gelandet. Liebes Kul­tus, wenn ich den Satz richtig ver­ste­he: Wir haben ein schwer­be­hin­dertes Kind, um dann dem “Vater Staat” auf der “Tasche zu liegen”. Ich gehe deshalb nicht arbeit­en, weil ich mir unbe­d­ingt auf Kosten des Lan­des mit ALG II und Pflegegeld ein schmack­haftes Leben machen möchte. Wie bitte?

Natür­lich, ich kann meine Tochter auch in ein Heim geben. Doch kostet es dem Staat dann noch mehr. Ich sage nur: Beat­mungsplatz. Aber wenn es so gewün­scht ist. Schein­bar ist nicht klar, was Eltern mit einem behin­derten Kind leisten.

Doch zur Haupt­sache: In der Peti­tion geht es mit um die Vor­ran­gregelung von Sozial­hil­fe gegenüber Jugend­hil­fe. Dies ist ein juris­tis­che Fes­tle­gung in den Sozialge­set­zbüch­ern und wurde, wenn dann, nur angeris­sen in dem Schreiben.

Doch zum Brief: Das Kul­tus­min­is­teri­um meint, warum wir einen Eltern­beitrag zahlen müssten: Es hätte eine Dop­pel­fi­nanzierung des Per­son­als für behin­derte und von Behin­derung bedro­hte Kinder gegeben, da dass Sozialamt auch das Per­son­al mit­bezahlt hätte. Jet­zt bezahle das Sozialamt nur den behin­derungs­be­d­ingten Mehraufwand. Wenn ich dies so lese, stellt sich mir die Frage, ob die Kindergärten einen ungerecht­fer­tigten Über­schuss einge­fahren hät­ten. Wenn dies so sei, beste­he, logisch gese­hen, kein Grund um den Eltern­beitrag zu erheben, denn Über­schuss heißt ja, über den Kosten hin­aus Geld erhal­ten zu haben.

Doch mit der Aus­sage wird auch klar, Sozial­hil­fe und Jugend­hil­fe finanzieren zusam­men eine Leis­tung, also einen heilpäd­a­gogis­chen Platz, und dort sagt der Geset­zge­ber: Tre­f­fen Sozial­hil­fe (Eingliederung­shil­fe nach §§ 53 ff. SGB XII) und Jugend­hil­fe zusam­men, dann gilt, mal ganz grob gesagt, die Sozialge­set­zge­bung nach dem XII. Sozialge­set­zbuch. Das bedeutet halt, es gibt kein Eltern­beitrag für das behin­derte Kind in der Kita, da dass XII. Sozialge­set­zbuch dies nicht vor­sieht. Liebes Kul­tus­min­is­teri­um, wenn das SGB XII dies vorse­hen würde, dann würde ich mir auch nicht die Mühe machen, eine Peti­tion zu schreiben. Oder in Ihren Augen doch, da ich ich ja vom Staat ver­lange, dass er alle Kosten zu übernehmen habe.

Weit­er­hin heißt es im Schreiben, mit Erhe­bung des Eltern­beitrags beim behin­derten Kind wird dem Artikel 3 des Grundge­setz der BRD Rech­nung getra­gen. Nicht ganz, denn dort heißt es: Gle­ich­es nur mit Gle­ichen. Dies bedeutet aber auch: Ungle­ich­es nur mit Ungle­ichen. Wieder ein juris­tis­ches und rein logis­ches Prob­lem: Erstens, ein nicht­be­hin­dertes und ein behin­dertes Kind ist ungle­ich. Zweit­ens, ein nicht­be­hin­dertes Kind bekommt keine Eingliederung­shil­fe und somit wieder ungle­ich. Macht zweimal Ungle­ich Gle­ich? Na gut, dass ist meine Sicht auf die Dinge.

Auch wird geschrieben, wenn ich es richtig vernehme, es ste­he mein­er Tochter nach dem Thüringer Kitage­setz das berech­nete Min­dest­per­son­al zu ver­fü­gung, also neben der 1:1 Betreu­ung (der Einzelin­te­gra­tion), die vom Sozialamt finanziert wird. Doch warum kann unsere Tochter nicht in die Kita, wenn ihre Einzel­be­treuerin in Urlaub oder krank ist?

Auch wird hier wieder das Prob­lem deut­lich: Eingliederung­shil­fe trifft auf Jugend­hil­fe und somit beste­ht eine Vorrangregelung.

Dann wird mir noch vorge­wor­fen, dass ich kein Antrag auf Zumut­barkeit der Kitage­bühr, also dem Erlass auf der Gebühr, gestellt hätte im Novem­ber. Habe ich aber, denn schließlich, möchte wir nicht die ganze Zeit den Höch­st­satz zahlen an Kitage­bühren bis dann die Gerichte darüber entsch­ieden haben. Denn danach sieht es wohl so aus. Außer­dem, welche Bedeu­tung hat der let­zte Satz: “Auf Schreiben der Stadt hät­ten sie jew­eils mit einem Wider­spruch reagiert.” Erst­mal nicht auf jedes Schreiben, denn es schreibt uns nicht nur die wirtschaftliche Jugend­hil­fe und zweit­ens, bitte, es ist mein Recht, nicht alles zu glauben, was Sach­bear­beit­er schreiben, son­dern, sagen wir es mal anders, es ist mein Recht, eine weit­ere “Mei­n­ung” einzu­holen darüber.

Jet­zt muss nur noch der Peti­tion­sauss­chuss darüber berat­en. Na da.

Kat­e­gorie: 



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