Melatonin — nun geht es endlich in den Widerspruchsausschuss

Lange ist es her, wo ich das let­zte mal das The­ma Mela­tonin erwäh­nt habe. Nun, es liegt nicht an mir, son­dern wohl eher am Arbeit­stem­po der BKK. Jet­zt aber soll es endlich vor dem Wider­spruch­sauss­chuss ver­han­delt wer­den, so stand es im Brief geschrieben von vor knapp zwei Wochen. Wie ste­hen die Chancen?

Ich denke nicht, dass man dort zu ein­er Ein­sicht gelangt, die Kosten zu übernehmen. Denn, so wurde uns auch das Fer­ti­garzneimit­tel “Cir­cadin” abgelehnt. “Cir­cadin”? Nun dies ist ein Mela­ton­in­prä­parat, was in der EU let­ztes Jahr zuge­lassen wurde und selb­st der MDK hat darauf hingewiesen beim let­zten Gutacht­en, also das es auch in Deutsch­land zu gelassen ist. Auch hat der MDK-Arzt gemeint im Gutacht­en, ein Fer­ti­garzneimit­tel sei der Rezep­tur vorzuziehen und erwäh­nte die Möglichkeit es als Off-Label-Us zu verschreiben.

Was heißt Off-Label-Us. Kurz: Wenn man ein Medika­ment anwen­det außer­halb sein­er Bes­tim­mung, wie zum Beispiel: Viele Medika­mente sind für Kinder unter 12 Jahren nicht zu gelassen, wie Antibi­oti­ka oder Antiepilep­ti­ka. Der Grund ist häu­fig, weil sie bei Kindern nicht oder nur unzure­ichend getestet wur­den und so die Phar­mafir­men für den Ein­satz dort keine Ver­ant­wor­tung übernehmen kön­nen. Doch soll man das kranke Kind unbe­han­delt lassen, auch wenn es Arzneimit­tel gibt? Sicher­lich nicht und damit kom­men dann die Medika­mente außer­halb ihrer Bes­tim­mung zum Ein­satz. Eine alltägliche Prax­is in der Kinderheilkunde.

“Cir­cadin” selb­st ist primär für Erwach­sene über 55 Jahre zuge­lassen, da diese Gruppe nur getestet wurde laut der Fach­in­fo und es ist eine Mela­tonin mit Retard­wirkung. Das Gute dabei ist, dass hier­mit in der EU “endlich” ein Mela­ton­in­medika­ment zuge­lassen ist, was heißt, es gibt einen “anerkan­nten” Wirkungsnach­weis, kurz gesagt. Denn wenn unsere Sache, also die Ablehnung von Mela­tonin, vor dem Sozial­gericht lan­det, so sehe ich diese Zulas­sung als ein wichtiges Argu­ment. Warum aber die Krankenkasse ein zuge­lassenes Medika­ment abgelehnt hat, obwohl Off-Label-Us bei Kindern üblich ist, haben wir nicht so richtig verstanden.

An sich kön­nen wir die Ablehnung von Mela­tonin nicht ver­ste­hen, auch vom MDK, wenn man bedenkt, wie schädi­gend die kon­ven­tionellen Schlafmit­tel sind, wie zum Beispiel die Ben­zo­di­azip­ine. Diese machen kör­per­lich abhängig und greifen auch in die Ther­a­pie der Epilep­sie ein, weshalb sie von dem einen oder anderen Neu­ropä­di­ater nicht gern gese­hen sind. Es ist unver­ständlich, Kinder kör­per­lich von Medika­menten abhängig zu machen, wenn es doch Alter­na­tiv­en gibt. Doch jet­zt warten wir mal ab, was nun rauskommt. Sowohl bei der Ablehnung von “Cir­cadin” und der Rezep­tur “Mela­tonin”. Aber es scheint, dass unser Wider­spruch zur Ablehnung von “Cir­cadin” ger­ade eine Arbeitspause abhält. Um genaueres zu erfahren, so haben wir heute mal eine Nach­frage per Fax gesendet. Auf die Post kann man sich ja ger­ade nicht ver­lassen. Nicht das der Brief eine län­gere “Wan­der­pause” ein­le­gen muss in einem Streik­büro. Schließlich bis nach Düs­sel­dorf, der Sitz der Kasse, ist es schon eine Strecke.

Tag: 
Recht — Pflicht
Ben­zo­di­azepine
Kat­e­gorie: 



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