Melatonin: Regressforderung an Arzt

Langsam frage ich mich, ob es bei der Krankenkasse noch irgend­wo ein Bere­ich gibt, wo wir noch keine Prob­leme hat­ten, was mit der Ver­sorgung des Kindes zusam­men hängt. Jet­zt ist noch der Bere­ich: medika­men­töse Ver­sorgung dazu gekom­men. Sprich: Rezepte für Medika­mente und ihre Richtigkeit der Ver­schrei­bung. Unser Arzt vom sozialpä­di­a­trischen Zen­trum (SPZ) hat jet­zt eine Regress­forderung von der Krankenkasse erhal­ten wegen der Ver­schrei­bung von Mela­tonin.

Mela­tonin, nun, das ist ein Hor­mon­prä­parat, was mit in den Schlafwachrhyth­mus ein­greift oder ein­greifen soll. Am Tag, bei Son­nen­schein, na es muss nur gut hell sein, wird es pro­duziert vom Kör­p­er, wodurch man mit am Abend seine Bettschwere bekom­men soll. Dieses Hor­mon, in der USA frei käu­flich, ist in Deutsch­land (eigentlich) nur bei Jet­lag zuge­lassen. Doch wird es auch bei blind­en und schwer­be­hin­derten Kindern ver­schrieben, weil man damit, mit viel Glück, gut den Tag- und Nachrhyth­mus steuern kann, wie in unseren Fall. Die Ver­schrei­bung sorgt immer mal für Stre­it­igkeit­en durch die Krankenkasse, des nicht so richtig als Medika­ment zuge­lassen ist.

Doch mit dem Mela­tonin kön­nen wir auf starke Schlafmit­tel (mit ihren Neben­wirkun­gen wie Abhängigkeit oder die schlechte Wirkung auf die Epilep­sie) verzicht­en. Doch möchte es wohl die Krankenkasse anders. Bitte, dann sollte sie aber auch richtig kon­se­quent sein und für viele Medika­mente in der Kinder­heilkunde einen Regress fordern, da es nur wenige Medika­mente gibt, die für Kleinkinder zu gelassen sind.

Es spart sicher­lich gut Kosten, wenn wir keine funk­tion­ierende Kinder­heilkunde mehr haben.

Kat­e­gorie: 



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