Melatonin: Zur Wartezeit eine erneute Ablehnung

Zurück lehnen, das darf man nicht. Heute kam die Post von der Krankenkasse und darin heißt es: Mela­tonin abgelehnt. Doch liegt dies jet­zt nicht am MDK e.V., denn der wurde gar nicht befragt. Die Sach­bear­bei­t­erin der BKK für Heil­berufe meint: Die verord­nende Arztin hätte bis zum “heuti­gen” Datum, den 4.5.2007, die Verord­nung nicht begrün­det. Eine Anfrage Seit­ens der Kasse ging am 12.04.2007 an die Ärztin. Deshalb kon­nte der Antrag zum “indi­vidu­ellen Heil­ver­such” mit Mela­tonin nicht an dem MDK weit­er geleit­et werden.

Also rech­nen wir mal nach. 12.04. bis zum 4.5. sind gute zwei Wochen. Wenn dem Arzt keine Frist gegeben wurde, was ich mor­gen erfra­gen werde, sind zwei Wochen ein ziem­lich kurz­er Zeitraum, finde ich (aber auch mit Frist). Stelle ich mal dem gegenüber, wie viel Zeit verge­ht, bis ein Gutacht­en vom MDK häu­fig in unseren Fällen vor­liegt: 6 Wochen. Und wenn man mal betra­chtet, wie lange Wider­spruchsver­fahren oder Anträge bei der BKK dauern:

  • Genehmi­gung (mit Fahrtkosten) von Berlin Lin­den­hof zur Fragestel­lung und ein­er möglichen Entwöh­nung von der Beat­mung, noch nicht endgültig entsch­ieden: beantragt Mitte Dezem­ber 2006
  • Genehmi­gung der voll­ständi­gen Kostenüber­nahme vom Win­ter­schlupf­sack, dieser wurde im Sep­tem­ber 2006 beantragt, noch nicht endgültig entschieden
  • Stromkostenüber­nahme, wurde im let­zten Quar­tal von 2006 beantragt, let­ztes fer­n­mündliche Gespräche darüber war beim Jahreswech­sel mit der Kasse, seit­dem haben wir nichts mehr gehört.
  • Genehmi­gung des Kapno­graphen erst durch eine einst­weilige Anord­nung vom Sozial­gericht im Jan­u­ar 2007 erwürgt, beantragt im August 2006

Weit­er heißt es in diesem Schreiben, dass dieses Medika­ment nicht genehmigt wer­den kann, da die Krankenkasse keine Arzneimit­tel genehmi­gen darf. Die Verord­nung von Arzneimit­teln liegt in der Ver­ant­wor­tung des Arztes. Jet­zt bin ich ver­wirrt. Zum einen wurde das Mela­tonin ärztlich verord­net, sog­ar mit Begrün­dung “gestörter Schlaf-Wach-Rhyth­mus” auf dem Rezept und da die Kasse dies ablehnte, wurde ein Wider­spruch ein­gelegt mit dem Antrag “indi­vidu­eller Heil­ver­such”. Aber heißt dies jet­zt, dass sie trotz­dem noch ein weit­eres Rezept bräucht­en für den “indi­vidu­ellen Heil­ver­such”? Doch dazu gab es gegenüber uns keine weit­ere Auf­forderung für ein Rezept und in dem Schreiben wird von verord­nen­den Ärztin gesprochen.

Aber vielle­icht muss ich annehmen, dass dies die “Spiel­regeln” sind: Fris­ten von zwei Wochen gegenüber den verord­nen­den Ärzten. Wenn diese nicht reagieren, wird abgelehnt.

UPDATE: Also laut der Ärztin gab es keine Fristsetzung.

Kat­e­gorie: 



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