Neuer Antrag und zwei “endgültige” Ablehnungen

Let­zte Woche habe ich eine neue Verord­nung für die Hos­pizpflege ausstellen lassen vom Kinder­arzt und dieses Mal, wie auch vor dem let­zten Aufen­thalt im Kinder­hos­piz, kam die Frage: Und bekom­men Sie die Hos­pizpflege jet­zt genehmigt? Nein, wir sind in Klage, so meine Antwort.

Als Reak­tion darauf fol­gt nur Unver­ständ­nis, bei den anderen Kindern, dort würde es wohl klap­pen. Ja, die anderen. Aber warum eine neue Verord­nung, Die Hos­pizpflege ist doch abgelehnt worden?

Ganz ein­fach, jed­er Hos­piza­ufen­thalt zeich­net immer einen “einzel­nen, unab­hängi­gen” Vor­gang aus, da man immer von ein­er neuen Krisen­si­t­u­a­tion, wie ein­er insta­bilen häus­lichen Sit­u­a­tion, aus­ge­hen muss, ähn­lich wie bei einem Kranken­hausaufen­thalt, wo man per Not­fall aufgenom­men wird.

Ende August soll es also wieder ins Kinder­hos­piz, nach Ham­burg, gehen und dafür braucht es, wie für jeden weit­eren Aufen­thalt, einen neuen Antrag. Bei diesem Aufen­thalt kommt jet­zt noch hinzu, dass wir sog­ar über die Pauschale der Kurzzeitpflege kom­men, sprich, während des Aufen­thaltes wird der Betrag von über 1400 Euro aufge­braucht. Für die restlichen Tage haben wir deshalb die voll­sta­tionäre Pflege beantragt.

Und wird es abgelehnt? Zumin­d­est ist zu erwarten, dass die Krankenkasse die Hos­pizpflege ablehnt. Denn die bei­den let­zten Aufen­thalte wur­den jet­zt auch von ihr abgelehnt und dies sog­ar endgültig, das heißt: Der Wider­spruch­sauss­chuss der Kranken­ver­sicherung hat­te sein State­ment dazu gegeben und die Hos­pizpflege verneint.

Bemerkenswert hier­bei ist noch: Der eine Wider­spruch, vom Aufen­thalt im Regen­bo­gen­land (Düs­sel­dorf), wurde abgelehnt, da er nicht frist­gerecht einge­gan­gen wäre, was ich wiederum verneine.

Wobei es sicher­lich auch mein Ver­schulden ist, dass ich den Wider­spruch damals nur per Fax den  ein­gere­icht hat­te und nicht noch per Post. Diese Tat­sache wurde, als ich dann den Wider­spruch nochmals ein­re­ichte, nicht moniert im Antwortschreiben der Kasse. Sie halfen dem Wider­spruch zwar nicht ab, aber das Prob­lem “Zeit­punkt des Ein­gangs des Schreibens bei der Kasse”, blieb uner­wäh­nt. Sie hät­ten ja auch im Vor­feld, vor dem Wider­spruch­sauss­chuss, darauf hin­weisen kön­nen, und den Wider­spruch deshalb ablehnen können.

Nun, was sagt uns das: Eine Kom­mu­nika­tion­sart reicht nicht aus, um dem Ein­gang eines Wider­spruchs oder Antrags bei Amt & Behörde sich­er zu gehen, außer beim Ein­schreiben, vielle­icht. Somit muss man jet­zt wohl alles per Fax und dann noch per Brief an die Krankenkasse schick­en. Aber ein Fehler mein­er­seits war wohl noch, dass ich selb­st nicht rechtzeit­ig, damals, nachge­fragt habe, wie denn nun die Bear­beitung vom Wider­spruch sei. Dann wäre es …

Und jet­zt? Nun liegen bei­de Ablehnun­gen beim Anwalt und der wird es wohl dem Sozial­gericht “über­re­ichen”, also Klage ein­le­gen, wie bei der ersten, wo schon das Ver­fahren läuft und bei jed­er neuen Ablehnung der Hospizpflege.

Kat­e­gorie: 



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