Notstand im Krankenhaus bei Pflegebedürftigen

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Man könn­te es auch anders beti­teln: Für Pfle­ge­be­dürf­ti­ge ist im Kran­ken­haus kein Platz. Nicht aus räum­li­chen Grün­den, son­dern ganz schlicht: Es fehlt das Pfle­ge­per­so­nal für eine adäqua­te Betreu­ung für die­se Pati­en­ten­grup­pe und sie kön­nen in der Regel auch kei­ne Pfle­ge­kräf­te mit in die Kli­nik neh­men. Dies dür­fen nur die­se, wel­che selbst als Arbeit­ge­ber eine Pfle­ge­kraft beschäf­ti­gen, ein klei­ner Teil der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Menschen.

Aber das dies zuletzt Genann­te über­haupt mög­lich ist, dafür wur­de 2009 das Assis­tenz­pfle­ge­be­darfs­ge­setz ver­ab­schie­det. Doch, so ist eben die Realität:

„Das Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um bestä­tig­te auf Nach­fra­ge, dass die­ses Gesetz etwa 500 Men­schen in Deutsch­land zugu­te kommt – und somit nur einem sehr gerin­gen Teil der rund 504.000 pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen in Deutsch­land.“ aus: Not­stand im Kran­ken­haus: Pfle­ge­be­dürf­ti­ge allein gelas­sen. Initia­ti­ve Nach­rich­ten­auf­klä­rung. http: //www.nachrichtenaufklaerung.de/index.php?id=190 12.2.2010

Eine Nach­richt, über die nicht berich­tet wird und somit es in die Top 1 /​2009 bei der „Initia­ti­ve Nach­rich­ten­auf­klä­rung“ (INA) geschafft hat. Eine, die ich als Vater eines Inten­siv­kind bestä­ti­gen kann aus mei­ner Erfah­rung her­aus, wie ich aber auch ver­neh­men durf­te von ande­ren Eltern schwerst­pfle­ge­be­dürf­ti­ger Kinder.

Sicher­lich auch ein Grund, war­um man Zuhau­se ver­sucht mit Hil­fe des Pfle­ge­diens­tes schwe­re Kri­sen wie Infek­tio­nen zu bewäl­ti­gen. Und pro­bie­ren Sie mal eine Kur­kli­nik zu fin­den, die ein beatme­tes Kind auf nimmt …

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by dirkstr

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