Notstand im Krankenhaus bei Pflegebedürftigen

Man kön­nte es auch anders betiteln: Für Pflegebedürftige ist im Kranken­haus kein Platz. Nicht aus räum­lichen Grün­den, son­dern ganz schlicht: Es fehlt das Pflegeper­son­al für eine adäquate Betreu­ung für diese Patien­ten­gruppe und sie kön­nen in der Regel auch keine Pflegekräfte mit in die Klinik nehmen. Dies dür­fen nur diese, welche selb­st als Arbeit­ge­ber eine Pflegekraft beschäfti­gen, ein klein­er Teil der pflegebedürfti­gen Menschen.

Aber das dies zulet­zt Genan­nte über­haupt möglich ist, dafür wurde 2009 das Assis­ten­zpflegebe­darf­s­ge­setz ver­ab­schiedet. Doch, so ist eben die Realität:

„Das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um bestätigte auf Nach­frage, dass dieses Gesetz etwa 500 Men­schen in Deutsch­land zugute kommt – und somit nur einem sehr gerin­gen Teil der rund 504.000 pflegebedürfti­gen Men­schen in Deutsch­land.“ aus: Not­stand im Kranken­haus: Pflegebedürftige allein gelassen. Ini­tia­tive Nachricht­e­naufk­lärung. http: //www.nachrichtenaufklaerung.de/index.php?id=190 12.2.2010

Eine Nachricht, über die nicht berichtet wird und somit es in die Top 1 / 2009 bei der „Ini­tia­tive Nachricht­e­naufk­lärung“ (INA) geschafft hat. Eine, die ich als Vater eines Inten­sivkind bestäti­gen kann aus mein­er Erfahrung her­aus, wie ich aber auch vernehmen durfte von anderen Eltern schw­er­stpflegebedürftiger Kinder.

Sicher­lich auch ein Grund, warum man Zuhause ver­sucht mit Hil­fe des Pflege­di­en­stes schwere Krisen wie Infek­tio­nen zu bewälti­gen. Und pro­bieren Sie mal eine Kurklinik zu find­en, die ein beat­metes Kind auf nimmt …

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