Nur nicht aufgeben

“Nur nicht aufgeben” nen­nt sich eine kleine, an sich erfol­gre­iche, Sto­ry bei kobi­net-nachricht­en, wo es um den Kampf für ein notwendi­ges Hil­f­s­mit­tel geht. Ein Wider­spruch, ein paar Tele­fonate und das Hil­f­s­mit­tel sei dort von der Krankenkasse über­nom­men wor­den, mit dem Deal: Das Fachgeschäft solle nichts von der Kostenüber­nahme erfahren.

Doch “Nur nicht aufgeben” bedeutet bei uns nicht nur ein Wider­spruch pro Hil­f­s­mit­tel, son­dern zwei und an sich die Befürch­tung, die Sache lässt sich nur bei Gericht klären. “Nur nicht aufgeben” mag nett klin­gen, wenn es nur bei einem Hil­f­s­mit­tel so wäre, doch bei einen schwer­be­hin­derten Kind, mit wach­s­tums­be­d­ingten Anpas­sun­gen hinzu, hat man nicht nur “mal” ein Wider­spruch, son­dern mehrere. Da wirkt dann dieser Satz eher wie “Ihr Kind ist behin­dert, dass tut mir aber leid.”

Kat­e­gorie: 



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