Pflegende Angehörige: Pflege und Beruf besser absichern

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Ein Bei­trag in Koope­ra­ti­on mit dem Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend

Um die Ver­ein­bar­keit der Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen mit der Fami­lie und dem Beruf zu erhö­hen, hat die Poli­tik in den letz­ten Jah­ren ver­schie­de­ne Instru­men­te auf- und aus­ge­baut. Die letz­te Reform fand zum 1.1.2015 statt: Pfle­ge­un­ter­stüt­zungs­geld, Pfle­ge­zeit und die Fami­li­en­pfle­ge­zeit.

Mit die­ser Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf sind vie­le unter­schied­li­che Vor­stel­lun­gen und Erwar­tun­gen ver­bun­den. Kommt es zu einem Pfle­ge­fall, ent­ste­hen vie­le Ideen und Ängs­te, wie es im Job wei­ter­ge­hen kann. Denn schnell kann die Über­nah­me der Pfle­ge die Berufs­tä­tig­keit gefährden.

Aber unab­hän­gig aller Vor­stel­lun­gen soll­ten die Zie­le für die­se neue Lebens­si­tua­ti­on klar benannt sein. Als wich­tigs­te Zie­le wür­de ich setzen:

  • die Pfle­ge des Ange­hö­ri­gen /​des Kin­des absichern
  • die Lebens­qua­li­tät der Fami­lie erhalten
  • im Job blei­ben; die Berufs­tä­tig­keit erhalten

Vereinbarkeit und Familienpflegezeit

Für den Erhalt der Berufs­tä­tig­keit, trotz Pfle­ge­fall in der Fami­lie, kann die Fami­li­en­pfle­ge­zeit eine Basis bil­den. Seit dem 1.1.2015 besteht ein Rechts­an­spruch auf eine teil­wei­se Frei­stel­lung vom Job bis zu einer Dau­er von 2 Jah­ren (ab einer Betriebs­grö­ße von 25 Beschäf­tig­ten). Nimmt jemand die­se in Anspruch, muss sie/​er im Jah­res­schnitt min­des­tens 15 Stun­den die Woche im Job arbei­ten und es 12 Wochen vor­her ankün­di­gen. Je nach finan­zi­el­ler Basis der Fami­lie muss man dann sei­ne Ein- und Aus­ga­ben durch die redu­zier­te Arbeits­zeit und die ent­spre­chen­de Ent­loh­nung neu durch­rech­nen: Wel­che Wochen­ar­beits­stun­den sind für unse­re Fami­lie trag­bar? Reicht der neue Lohn nicht, besteht die Mög­lich­keit, ein zins­lo­ses Dar­le­hen auf­zu­neh­men, um das ent­fal­le­ne Gehalt zu kom­pen­sie­ren. Dabei braucht es auch Ver­trau­en in die Zukunft, um nach den 2 Jah­ren Pfle­ge­zeit die ent­stan­de­ne finan­zi­el­le Schuld­last des Dar­le­hens wie­der aus­glei­chen zu kön­nen, wobei hier Här­te­fäl­le berück­sich­tigt wer­den können.

Ein beson­de­rer Schritt war bei der letz­ten Reform die erneu­te Betrach­tung des „Kon­strukts“ Fami­lie. Ab dem 1.1. die­ses Jah­res gilt der erwei­ter­te Fami­li­en­kreis, bei dem die Leis­tun­gen für die Unter­stüt­zung der Pfle­ge zum Bei­spiel auch von Stief­eltern oder Schwä­ge­rin­nen in Anspruch genom­men wer­den können.

Pflege, Job und Armut

Die Fami­li­en­pfle­ge­zeit — es ist ein Schritt, um eine bestehen­de Berufs­tä­tig­keit, trotz Pfle­ge, auf­recht zu erhal­ten. Denn häu­fig erfah­re ich durch die Selbst­hil­fe, dass der Beruf wegen der Pfle­ge auf­ge­ge­ben wird oder wer­den muss. Es gibt dafür auch gute Argumente:

  • eine lebens­be­grenz­te Dia­gno­se: Ich will die noch blei­ben­de Zeit bis zum Tod mög­lichst inten­siv mit mei­nen Ange­hö­ri­gen verbringen.
  • nie­mand ande­res ver­steht mein Kind, mei­nen Ehe­mann, mei­nen Vater bes­ser als ich
  • über­gä­ben wir die Pfle­ge in pro­fes­sio­nel­le Hän­de, wür­de uns dies finan­zi­ell belas­ten oder die Pfle­ge wür­de das Ver­mö­gen angrei­fen und aufbrauchen.

Trotz aller Grün­de sehe ich es als hohe Prio­ri­tät eine Berufs­tä­tig­keit zu erhal­ten; aus eige­ner Erfahrung.

Denn wir pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge wis­sen in vie­len Fäl­len nicht, wie lan­ge eine Pfle­ge­si­tua­ti­on anhält. Ein Jahr, zwei Jah­re … unse­re Toch­ter hat laut dem „Daten­blatt“ der Erkran­kung eine Lebens­er­war­tung von gut 4 Jah­ren; sie ist jetzt 11 Jah­re alt. Je län­ger ich aus dem Job raus bin, je schwie­ri­ger wird der Wie­der­ein­stieg in das Berufs­le­ben. Je nach finan­zi­el­lem „Pols­ter“ steigt mit jedem Jahr das eige­ne Armuts­ri­si­ko. Aber nicht nur das Armuts­ri­si­ko gilt es zu bewer­ten. Die Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen kann eine sozia­le Iso­lie­rung des Pfle­gen­den mit sich brin­gen. Im Job blei­ben bedeu­tet auch, wich­ti­ge sozia­le Bezie­hun­gen auf­recht zu erhal­ten. Stirbt der Pfle­ge­emp­fän­ger, kön­nen die­se den Weg „zurück” in den All­tag erleichtern.

Fazit

In die Pfle­ge eines (nahen) Ange­hö­ri­gen ein­zu­stei­gen, erfor­dert eine wirt­schaft­li­che Kal­ku­la­ti­on der gesam­ten fami­liä­ren Situa­ti­on. Die ange­bo­te­nen Leis­tun­gen vom Gesetz­ge­ber kön­nen hier eine Unter­stüt­zung sein, um einen Weg zu fin­den, die Pfle­ge zu über­neh­men, ohne den Job (voll­stän­dig) auf­ge­ben zu müssen.

Neben der finan­zi­el­len Pla­nung, wenn die Pfle­ge über­nom­men wird, soll­ten auch alle ande­ren Erwar­tun­gen geklärt sein z.B. wer von der Fami­lie oder im Freun­des­kreis mit­hel­fen kann. Ein Sich-Auf­ge­ben in der Pfle­ge eines Ange­hö­ri­gen oder die Über­nah­me der Pfle­ge auf­grund von Schuld­ge­dan­ken kann ein hohes gesund­heit­li­ches Risi­ko bedeu­ten, eben­so, wenn neben dem Voll­zeit-Job noch zuhau­se gepflegt wird. Die geschaf­fe­nen Instru­men­te zur Unter­stüt­zung der häus­li­chen Pfle­ge sind für den Einen oder Ande­ren even­tu­ell nicht aus­rei­chend. Ein mehr an Leis­tun­gen wür­de sicher­lich auch gebraucht wer­den. Doch mit dem, was schon erreicht wor­den ist, wur­de ein Weg eröff­net, wie Pfle­ge und Beruf auf eine gewis­se Zeit ver­ein­bart wer­den könnten.

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by dirkstr

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