Physiotherapie & Verordnung — Wer sagt es dem Arzt

Ein Arztrezept, das kann schon für Wirbel sor­gen. Dies­mal geht es nicht um die Verord­nung eines Hil­f­s­mit­tels und die Frage der Ablehnung eines Solchen und dem fol­gen­den Wider­spruch bei der Krankenkasse. Nein, die let­zten größeren Verord­nun­gen in dieser „Sparte“ der Krankenkasse wur­den bejaht wie der Lifter fürs Bad oder den Hil­fen für die Kom­mu­nika­tion. Es dreht sich jet­zt auch gar nicht um den Part der Krankenkasse, son­dern um das medi­zinis­chen Zen­trum, was uns die Phys­io­ther­a­pie-Rezepte ausstellt.

Fünf mal die Woche erhält das Inten­sivkind in der Kita Phys­io­ther­a­pie. Diese Maß­nahme ist begrün­det und der Bedarf stellt auch kein bish­er Infrage. Ein Prob­lem ist neuerd­ings aber, wer darf bekan­nt geben beim Zen­trums, dass die laufende Verord­nung nur noch fünf Sitzun­gen geht und ein neues Rezept gebraucht wird für die weit­ere Therapie.

Das Zen­trum möchte jet­zt, dass wir Eltern bei Ihnen anrufen und ein neues  Rezept beauf­tra­gen. Bish­er rief die Ein­rich­tung an, rechtzeit­ig. Worin liegt hier aber der Unter­schied? Eigentlich nur darin, dass uns Eltern eine ver­mei­d­bare Auf­gabe mehr aufge­drückt wird und dies ist sog­ar mit einem Risiko behaftet. Wer anruft, ist dies nicht egal? Anders wäre es, wenn das Kind immer erst wieder dem Arzt vorgestellt wer­den müsste. Dieses ist aber aktuell nicht notwendig.

Und warum müssen wir uns Eltern bis ins kle­in­ste Detail um alles sel­ber küm­mern? Man ist doch im All­t­ag eh schon durch die ganze Bürokratie belastet. Bei den einem Amt braucht es ein neuen Antrag, dann fehlt plöt­zlich der Krankenkasse ein Rezept oder einem Home-Care-Ser­vice. Manch­mal genügt ein Anruf oder ein Fax und manch­mal braucht es auch ein Gespräch mit dem Arzt. Dies „kostet“ Zeit und Ner­ven, das Inten­sivkind hat schon seinen eige­nen Todo-Kalen­der, und trotz­dem ver­gisst man eine Auf­gabe. Dazu gesellt sich dann noch das The­ma „Rund um den Widerspruch“.

In der „über­mächti­gen“ Bürokratie liegt auch das Risiko für die Verord­nung der Phys­io­ther­a­pie: In der Schnelle beim abholen im Kinder­garten wird einem mit­geteilt, wir brauchen ein neues Rezept. Wenn wir gegen 16.30 Uhr dann zu Hause sind, so ist häu­fig nie­mand mir im Zen­trum. Also nimmt man sich vor, denn näch­sten Tag anzu­rufen. Wie gesagt, man nimmt es sich vor, doch der mor­gendliche Stress sorgt fürs Vergessen und plöt­zlich ist es wieder Nach­mit­tag. Dann braucht man plöt­zlich für ein Medika­ment eine neue Verord­nung und man ärg­ert sich über eine Ablehnung. Das Rezept für die Phys­io­ther­a­pie hat man längst ver­drängt. Ver­gisst man es ganz, so kommt es zur unge­woll­ten Unter­brechung der Phys­io­ther­a­pie, da dass geliebte Rezept fehlt. Was ist daran falsch, wenn sich die Ein­rich­tung selb­st darum bemüht beim medi­zinis­chen Zentrum?

Falsch wäre es, wenn nur der Patient selb­st und der Sorge­berechtigte neue Verord­nun­gen „beauf­tra­gen“ kön­nen. Doch let­z­tendlich kön­nen sie es gar nicht „beauf­tra­gen“, son­dern nur dem Arzt bekan­nt geben, das bish­erige Rezept ist nicht mehr gültig. Wenn es mit der Phys­io­ther­a­pie weit­er gehen soll, dann brauchen wir ein Neues. Der Arzt muss dann entschei­den bzw. er hat festzustellen, braucht der Patient weit­er Phys­io­ther­a­pie und verord­net gegebe­nen­falls diese.

Es ist für uns Eltern ein­fach eine nette Geste, wenn sich um solche kleinen Auf­gaben, das Fol­gerezept, die Ther­a­peuten selb­st küm­mern, wenn klar ist, die Ther­a­pie geht weit­er. Ob wir es nun den Arzt melden oder die Ein­rich­tung, stellt doch kein Unter­schied dar. Der Arzt muss eh darüber entschei­den, was notwendig ist, was nicht. Anders läge der Fall, wenn fleißige Richtlin­ien-Schreiber fix­iert haben, nur der Patient selb­st oder dessen Vor­mund darf bekan­nt geben, die Verord­nung gilt nur noch fünf Sitzun­gen. Mir ist das Beste­hen dieser Maß­gabe nicht bekan­nt und es wäre auch eine Richtlin­ie, die den All­t­ag von Schw­er­st­be­hin­derten nicht berücksichtigt.

Um eine kon­stante Sicherung der Behand­lung zu gewährleis­ten, so braucht es auch eine Zusam­me­nar­beit aller, die ärztlich, pflegerisch oder ther­a­peutisch tätig sind. Sicher­lich, es darf hier­bei der Patient oder dessen Fam­i­lie nicht ent­mündigt wer­den. Denn die Fam­i­lie braucht auch den Überblick, was alles gemacht wer­den soll und wird. Denn let­z­tendlich trägt der Patient selb­st oder der Sorge­berechtigte wiederum die Ver­ant­wor­tung für das ther­a­peutis­che Geschehen und muss die kom­mende Ver­sorgung befür­worten und das Geschehene gegenzeichnen. 

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