Rückgaberecht beim Rehaversandhandel

Dass der Rehamarkt ein wenig anders tickt als der übliche Han­del ist mir ja schon geläu­fig. Wie zum Beispiel, wenn das Wort Reha irgend­wie mit einem Pro­dukt in Verbindung ste­ht, bein­hal­tet es, schein­bar oder auch nicht, gle­ich einen höheren Preis. Klar, es sind viele Mit­tel­stand­sun­ternehmen dort zugange und sie müssen anders kalkulieren, auch um gewün­schte Ser­viceleis­tun­gen aufrecht zu hal­ten, wie eben die Probestel­lung von Hil­f­s­mit­teln, bei welchem sog­ar der An- und Rück­fahrtsweg dem Kun­den (häu­fig?) nicht in Rech­nung gestellt wird. Doch dass hier die Regelun­gen des Fern­ab­satzes für den “nor­malen” Kun­den nicht die Bedeu­tung hat wie im Ver­sand­han­del son­st üblich, ist mir neu.

Kurz gesagt, wir hat­ten eine Tra­cheostom­aweste fürs Schwimm­bad in einem Kat­a­log bestellt. Nach einem Monat wurde sie dann endlich geliefert. Doch als wir sie sahen, waren wir nicht mehr überzeugt von der Kom­bi­na­tion Tra­cheostoma-Schwimmweste und unser­er Tochter, und möcht­en sie somit zurück schick­en. Schließlich entspricht der Preis von über 500 Euro bei uns nicht dem, bei dem man sagt, man legt sie sich bei­seite mit der Hoff­nung, es später mal auszupro­bieren. Da der Kat­a­log nur die Belehrung der Rück­gabe für gewer­be­be­treibende Kun­den enthält, habe ich dort angerufen, mit der Frage, wie es denn nun funk­tion­iert mit der Rück­sendung. Dabei wur­den mir Dinge erk­lärt, wie, es sei eine Son­der­an­fer­ti­gung. Der Grund dafür sei, wir haben ja die Größe und das Gewicht angegeben. Doch laut dem Kat­a­log ist die Weste keine Son­der­an­fer­ti­gung, zumin­d­est nach meinen Ver­stand, denn da heißt es: “In drei Ein­heits­größen adap­tier­bar für fast jede Per­son.” Nach ihrer weit­eren Beschrei­bung sollen wir die Kör­per­größe angeben und sie liefern das passende Exemplar.

Also wenn es nach dieser Beschrei­bung eine Son­der­an­fer­ti­gung sei, dann ist auch jedes paar Schuhe eine. Schließlich gebe ich auch bei Schuhen eine Kör­per­größe, die Größe meines Fußes auf der Bestel­lung an und kann diese bei nicht Gefall­en zurück schick­en. Sind die Schuhe eine Spezialan­fer­ti­gung, dann ist klar, zurück geht es nur bei Män­gel oder per Kulanz des Händlers. Doch sollte die Sache Son­der­an­fer­ti­gung auch in der Pro­duk­tbeschrei­bung oder als Bestell­hin­weis erkennbar sein.

Drei Tage verge­hen, dreimal habe ich angerufen, um eine Aus­sage über den Vor­gang der Rück­sendung nun zu erhal­ten, mit dem Ein­vernehmen, man könne mich zurück­rufen, bei der ich unsere Tele­fon­num­mer angab. Doch klin­gelt heute der Ver­sand­han­del des Kat­a­logs nicht bei uns an, son­dern die Her­steller­fir­ma der Tra­cheostoma Weste. Ich war über­rascht, schließlich habe ich den Kaufver­trag nicht mit dem Her­steller abgeschlossen, son­dern, wie all­ge­mein üblich, mit dem Händler. Die Per­son wollte mich nun überzeu­gen, dass diese Schwimmweste auch auf unser­er Tochter passt, dann wollte sie genau wis­sen, warum wir sie nicht mehr haben wollen und am Ende war ich ein­er, der nur bestelle, um den Fir­men zu schaden. Ich ver­suchte der Per­son zu erk­lären, dass es sie nichts ange­ht, warum sie nicht passend ist zu mein­er Tochter und let­z­tendlich habe ich ihr ver­sucht klar zu machen, dass es gesund­heitlich nicht geht. Außer­dem muss ich meine Rück­gabe nicht begrün­den. Im Laufe des Gesprächs wollte sie immer, dass ich die Weste teste. Klar, ich teste sie und danach ver­liere ich mein Rück­gaberecht erst recht wegen Benutzung.

Schließlich been­dete sie das Gespräch und wolle das weit­ere Vorge­hen mit dem Händler klären. Bitte, was hat denn der Kunde mit dem Vorgän­gen zwis­chen dem Her­steller und Händler zu schaf­fen? Und warum soll ich mir Pro­duk­te bestellen, um sie dann wieder auf eigene Kosten (Por­to) zurück zu senden? Das ergibt keinen Sinn. Ger­ade auch dann nicht, wenn man hier fast den Ein­druck gewin­nt, am Ende geht es nur noch mit einem Recht­san­walt wegen Stre­it­igkeit­en um die Def­i­n­i­tion von Son­der­an­fer­ti­gung in der Pro­duk­tbeschrei­bung. Außer­dem, die Weit­er­gabe unser­er Tele­fon­num­mer an den Her­steller, ich glaube nicht, dass dies so ganz sauber ist.

Doch was ich mich hier­bei frage: Ist dem­nach jedes Hil­f­s­mit­tel für einen behin­derten Men­schen eine Son­der­an­fer­ti­gung, da es nicht die hohe Stück­zahl hat in der Her­stel­lung wie ein Pro­dukt für den Massenmarkt?

Kat­e­gorie: 



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