Das Thema Schwerbehindertenausweis sorgt immer mal wieder für Aufregung, auch in Kreisen der Eltern eines behinderten Kindes. Da bekommt ein Kind im Ort X, im Bundesland Y seine 100%, seine Merkzeichen, und anderen Orts für die gleiche “Ausprägung” der Behinderung nur 50%. Dabei fehlen sogar noch gewisse Merkmale, wie die, welche für das Parkrecht auf Behindertenparkplätzen notwendig sind.
Abhilfe könnte, wie in einem Brief einer Mutter an die Bundeskanzlerin aufzeigt, eine gemeinsame Basis sein, wonach begutachtet wird. Also bundesweit verbindliche Grundsätze oder Richtlinien. Wie gesagt, könnte. Denn der Amtsarzt vor Ort äußert sich bei der Beurteilung der „amtlichen“ Schwerbehinderung mit einem Gutachten dazu. Je nachdem, wie sich für ihn die Schwere der Beeinträchtigung zeigt, weicht sein “Urteil” über den Grad der Behinderung stark ab von der Beurteilung eines anderen Arztes hierzu. Das Gutachten und letztendlich der Schweregrad im Ausweis entspricht vielleicht auch nicht der Meinung des Betroffenen oder der Angehörigen. Käme es bundesweit zu gemeinsamen Grundsätzen, was zu befürworten wäre, so bleibt aber vielleicht trotzdem dies Problem der unterschiedlichen Beurteilung des Schweregrades, weil die Frage besteht: Wie weit sind Grundsätze einer Richtlinie gleich zu setzen? Wie weit sind Grundsätze bindend für das Gutachten? Eine Richtlinie bildet, so meine Erfahrung, häufig den Charakter einer Orientierung für den Gutachter, also dem Amtsarzt, und bei den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen heißt es:
“Die nachstehend genannten GdS (Grad der Schwerbehinderung d. A.) sind Anhaltswerte. Es ist unerlässlich, alle die Teilhabe beeinträchtigenden körperlichen, geistigen und seelischen Störungen im Einzelfall zu berücksichtigen. Die Beurteilungsspannen tragen den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung.” Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10. Dezember 2008
Auch kann die Meinung für die Betroffenen, ungerecht eingestuft zu sein, dann weiter bestehen bleiben, wenn für eine Krankheit pauschal die Einstufung festgelegt wird. Also für eine Erkrankung, die eine breite Varianz der Ausprägung aufzeigt, somit unterschiedlich schwer verläuft. Dies, weil der Einzelfall nicht beachtet wird: Das Kind einer Mutter bekommt 80% im Schwerbehindertenausweis wie auch ein anderes Kind mit der gleichen Erkrankung. Die eine Mutter empfindet es als ungerecht, schließlich sei das andere Kind nicht so stark eingeschränkt im Alltag wie ihr eigenes. Es könne doch noch dies oder jenes und deren Familie sei in der Mobilität nicht so behindert wie ihre.