Sinn, Weihnachten und Kapnometer

Mit Wei­h­nacht­en in die Klinik wird wohl nichts, hof­fentlich. Nicht dass jet­zt jemand denkt, die BKK für Heil­berufe hat ihre Mei­n­ung geän­dert. Nein, auch nicht nach einem Tele­fonat, aber wir haben unsere geän­dert, denn Klinik gibt es trotz­dem, zwar nicht akut, also wenn der Kapno­graph von der Fir­ma geholt wird, son­dern geplant zur richti­gen Beurteilung der Beat­mungssi­t­u­a­tion und Anpassung.

Heute haben wir mit ein­er ärztlichen Fachkraft vom Lin­den­hof tele­foniert (eine Spezialk­linik für langzeit­beat­mete Kinder) und sie hat uns aufgek­lärt, dass nur eine Spezialk­linik Sinn macht, welche über­prüft, ob ein Kapno­graph /-meter zu Hause wiederum Sinn macht, also so Sinn macht, dass er einem Gegengutacht­en standhält.

Ein biss­chen viel das Wort “Sinn”, doch was macht eigentlich Sinn. Sicher­lich nicht der Punkt ewig in ein­er Akutk­linik abzuhän­gen und vielle­icht wieder eine Ablehnung zu bekom­men, denn schein­bar hat das Argu­ment Wirtschaftlichkeit keine Bedeu­tung bei der BKK. Für diese zählt schein­bar nur das Gutacht­en vom medi­zinis­chen Dienst. Da kön­nen sich die Sach­bear­beit­er auch rausre­den, denn sie seien ja keine Medi­zin­er. Das geforderte Gebot Wirtschaftlichkeit (fün­ftes Sozialge­set­zbuch § 12) betra­cht­en diese wohl darüber, ob ein Hil­f­s­mit­tel genehmigt wird oder nicht, aber eben nicht die Kosten in einen anderen Bere­ich der Kasse, die durch diese Entschei­dung (in Zukun­ft) entstehen.

Ersichtlich ist dies all­ge­mein bei den Kassen, wie zum Beispiel beim Punkt “Vor­beu­gende Maß­nah­men”, der nicht ordentlich umge­set­zt wird oder immer wieder beschnit­ten wurde, wie die Unter­suchung von Leber­fleck­en. Diese soll erst jet­zt wieder von mehreren geset­zlichen Krankenkasse über­nom­men werden.

Kat­e­gorie: 



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