Soziale Netze & Kritik am Pflegedienst — Kündigung

Sie haben Kri­tik an ihrem Pflege­di­enst — Hüt­ten Sie sich, diese zu äußern oder sich Klarheit­en zu ver­schaf­fen im Inter­net. Was? Da kann doch nichts passieren, denken Sie jet­zt. Sie wür­den keine Namen nen­nen, max­i­mal kön­nte man den Wohnort erfahren. Richtig, richtig — doch wenn der Pflege­di­enst Sie ken­nt im Netz, ihren Benutzer­na­men in den Foren weiß, Ihren Twit­ter­ac­count checkt oder sog­ar bei Face­book mitli­est. Die Kri­tik über ihn kommt auch ohne Namen­snen­nung an. So geschehen ist es ein­er Fam­i­lie. Sie sucht­en Klarheit, ob sie es hin­nehmen müssen, wenn die Pflege­fachkraft im Nacht­di­enst schläft statt sofort bere­it zu sein, falls es spon­tan zu schw­eren gesund­heitlichen Krisen kom­men kann beim Kind. Die Fam­i­lie schilderte ihr Erleben, sucht­en Antworten und nan­nten keinen Namen und doch, der Krankenpflege­di­enst kündigte die Familie.

 Sie denken vielle­icht, vom Pflege­di­enst war die Kündi­gung kein net­ter Zug. Ich stimme dem zu, aber es kann auch ein notwendi­ger Schritt sein. Denn der Dienst kann nicht gewiss sein, ob beimnicht öffentlichen Nachricht­en­verkehr doch sein Name fällt oder geäußert wurde. Davon muss er aus­ge­hen und in diesem Fall ist die Ver­trauens­ba­sis zu der Fam­i­lie gestört — sicher­lich ist hier die Frage, wie es bei der Kündi­gung kom­mu­niziert wurde oder was. Dies ist ungeachtet des Vor­falls, die im Dienst schlafende Pflege­fachkraft, zu sehen.

Haben die Eltern wirk­lich Nie­man­den und Keinen den Namen vom Pflege­di­enst gesagt? Wenn dem so ist, dann wird diese „Beschw­erde“ durch die Kündi­gung vielle­icht bei der Krankenkasse und dem Kinder­arzt gelandet sein. Ob dies dann für den Pflege­di­enst nett ist …

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