Spätabtreibung, Bedenkzeit und die Münze

Entschei­dun­gen müssen im Leben getrof­fen wer­den und es gibt dabei viele, wo man nicht die Chance hat einen Kom­pro­miss zu schließen und wo es eben kein Zurück­spulen gibt, wie bei: ich möchte ein Kind oder ich möchte keins. Doch lautet, wenn man so durch die Medi­en streift, wohl die Frage nicht allein, ich möchte ein Kind, ja oder nein. Son­dern sie lautet als Forderung: Ich möchte ein gesun­des Kind!

Und da wären wir bei der Prä­na­tal­diag­nos­tik, die, wenn man sie „zu lässt“, auch Ergeb­nisse liefert. Diese fordern, je nach­dem, die näch­ste Frage her­aus: Die Abtrei­bung, dem Ja oder Nein für ein Kind mit ein­er Erkrankung. Hier gibt es nun im bun­des­deutschen Recht Änderun­gen, die gelobt und kri­tisiert wur­den. Eine Änderung ist die Bedenkzeit, diese solle bei Spätab­trei­bung drei Tage betra­gen, es sei denn, dass Leben der Schwan­geren ist gefährdet.Bedenkzeit macht die Sache um die Abtrei­bung nicht ein­fach­er, soll sie sich­er auch nicht, oder ändert nichts an der Entschei­dung, wenn sie für die Betr­e­f­fende schon vorher fest stand, wenn es zum Beispiel bei einem schw­eren Syn­drom durch einen genetis­che „Defekt“ das zweite behin­derte Kind in den Fam­i­lien­all­t­ag „einziehen“ würde. Doch kann man sich auch hier mit der Entschei­dung sich­er schw­er machen. Denn eine Beziehung zum kleinen Kind im Bauch ist über die Monate  auch ent­standen und gewachsen.

Und was sagt die Lit­er­atur, was hält sie vom län­geren Nach­denken über Entschei­dun­gen. Eine Antwort find­et man in „Die Net­zflick­erin“ von Maarten‘t Hart, da geht es jet­zt nicht um Abtrei­bung, son­dern um das Ja-Wort für eine Ehe. Und doch hat es etwas:

„Das kannst du sehr wohl, du kannst sofort ein­willi­gen. Dann han­delst du nicht düm­mer als andere Men­schen, die meinen, sie wür­den einen solchen Schritt nach rei­flich­er Über­legung tun. Für jeden von uns ist es ein Schritt ins Dun­kle, und hat man ihn getan, macht es, bei Lichte betra­chtet, nichts aus, ob du ja oder nein sagst. Was du auch tust, und was du auch läßt, du kön­ntest eben­sogut bei jed­er Entschei­dung, die du fällst, einen stu­iver (niederl. Münze) in die Luft wer­fen und dann, je nach­dem, ob du Kopf oder Zahl bekom­men hast, danach han­deln. Vielle­icht wärst du dann sog­ar bess­er dran. Nun aber, weil du ja sozusagen eine Entschei­dung gefällt hast, ist es, als kön­nte alles, was du tust, dir zugeschrieben wer­den, denn son­st hättest du immer die Entschuldigung: Ja, aber der stu­iver zeigte Zahl, dafür kann ich doch nichts.“ S.18. Die Net­zflick­erin. Maarten‘t Hart. Piper Ver­lag. 5. Auflage. 2001Entschei­dun­gen müssen im Leben getrof­fen wer­den und es gibt dabei viele, wo man nicht die Chance hat einen Kom­pro­miss zu schließen und wo es eben kein Zurück­spulen gibt, wie bei: ich möchte ein Kind oder ich möchte keins. Doch lautet, wenn man so durch die Medi­en streift, wohl die Frage nicht allein, ich möchte ein Kind, ja oder nein. Son­dern sie lautet als Forderung: Ich möchte ein gesun­des Kind!

Und da wären wir bei der Prä­na­tal­diag­nos­tik, die, wenn man sie „zu lässt“, auch Ergeb­nisse liefert. Diese fordern, je nach­dem, die näch­ste Frage her­aus: Die Abtrei­bung, dem Ja oder Nein für ein Kind mit ein­er Erkrankung. Hier gibt es nun im bun­des­deutschen Recht Änderun­gen, die gelobt und kri­tisiert wur­den. Eine Änderung ist die Bedenkzeit, diese solle bei Spätab­trei­bung drei Tage betra­gen, es sei denn, dass Leben der Schwan­geren ist gefährdet.

Bedenkzeit macht die Sache um die Abtrei­bung nicht ein­fach­er, soll sie sich­er auch nicht, oder ändert nichts an der Entschei­dung, wenn sie für die Betr­e­f­fende schon vorher fest stand, wenn es zum Beispiel bei einem schw­eren Syn­drom durch einen genetis­che „Defekt“ das zweite behin­derte Kind in den Fam­i­lien­all­t­ag „einziehen“ würde. Doch kann man sich auch hier mit der Entschei­dung sich­er schw­er machen. Denn eine Beziehung zum kleinen Kind im Bauch ist über die Monate  auch ent­standen und gewachsen.

Und was sagt die Lit­er­atur, was hält sie vom län­geren Nach­denken über Entschei­dun­gen. Eine Antwort find­et man in „Die Net­zflick­erin“ von Maarten‘t Hart, da geht es jet­zt nicht um Abtrei­bung, son­dern um das Ja-Wort für eine Ehe. Und doch hat es etwas:

„Das kannst du sehr wohl, du kannst sofort ein­willi­gen. Dann han­delst du nicht düm­mer als andere Men­schen, die meinen, sie wür­den einen solchen Schritt nach rei­flich­er Über­legung tun. Für jeden von uns ist es ein Schritt ins Dun­kle, und hat man ihn getan, macht es, bei Lichte betra­chtet, nichts aus, ob du ja oder nein sagst. Was du auch tust, und was du auch läßt, du kön­ntest eben­sogut bei jed­er Entschei­dung, die du fällst, einen stu­iver (niederl. Münze) in die Luft wer­fen und dann, je nach­dem, ob du Kopf oder Zahl bekom­men hast, danach han­deln. Vielle­icht wärst du dann sog­ar bess­er dran. Nun aber, weil du ja sozusagen eine Entschei­dung gefällt hast, ist es, als kön­nte alles, was du tust, dir zugeschrieben wer­den, denn son­st hättest du immer die Entschuldigung: Ja, aber der stu­iver zeigte Zahl, dafür kann ich doch nichts.“ S.18. Die Net­zflick­erin. Maarten‘t Hart. Piper Ver­lag. 5. Auflage. 2001

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus