Stadt Jena hat entschieden: (keine) Kita-Gebühren für das behinderte Kind

Im let­zten Stad­trat vor knapp zwei Wochen wurde es schon ver­lesen, der Bericht, wie oder welche (schwer-)behinderten Kinder von der Kita-Gebühr (Eltern­beitrag) befre­it wer­den. Jet­zt liegt mir die Entschei­dung der Stadt auch schriftlich vor, als Brief vom Sozialdez­er­nen­ten, Her­rn Schenker. Darin sticht her­vor: Bekommt ein behin­dertes Kind Eingliederung­shil­fe nach dem zwölften Sozialge­set­zbuch, dann wird es eine Einzelfall­prü­fung geben, ob Gebühren bezahlt wer­den müssen oder nicht.

Die Entschei­dung hier­für wird danach getrof­fen, ob und wie weit neben der Eingliederung­shil­fe noch Jugend­hil­fe stat­tfind­et. Der Anteil der Jugend­hil­fe gegenüber den heilpäd­a­gogis­chen Förderun­gen und der Pflege sollte möglichst ger­ing sein, sprich unter 30 Prozent. Wie diese Prü­fung sich dann in der Prax­is umset­zt, gilt es dann noch abzuwarten, also ob auch dabei mehr zugun­sten der Betrof­fe­nen entsch­ieden wird oder nicht.

Anhalt­spunk­te dafür ergeben sich durch die Höhe der Eingliederung­shil­fe vom Lan­dessozialamt und dem Tagesablauf (Früh­förderung, Pflege) in der Kita. Zum Beispiel bekommt ein Kind eine inten­sive Betreu­ung (wie Eins-zu-Eins), find­et keine oder nur kaum Jugend­hil­fe statt. Bei diesen Kindern (in der städtis­chen Ein­rich­tung sind es fünf) wird es (voraus­sichtlich) eine Befreiung von der Kita-Gebühr geben. Somit wäre unser Inten­sivkind auch befre­it. Diese Befreiung kann rück­wirk­end bis zum August 2006 bewil­ligt wer­den laut dem Schreiben.

Müssen die Eltern von einem behin­derten Kind auf­grund des hier genan­nten Ver­fahrens Kita-Gebühren zahlen, dann sollen ihre erhe­blichen Mehraufwen­dun­gen wegen der Behin­derung des Kindes berück­sichtigt wer­den, also ein (Teil-)Erlass von Gebühren nach dem Geset­zen der Jugendhilfe.

Somit wur­den unsere rechtlichen Bedenken (Vor­rangigkeit der Sozial­hil­fege­set­ze gegenüber der Jugend­hil­fe) umge­set­zt, zum großen Teil. Denn an sich wäre immer noch die Frage, ob die Befreiung nicht alleine deswe­gen gilt, weil Eingliederung­shil­fe vom Sozialamt geleis­tet wird. Doch diesen gerichtlichen Weg, wenn dann, müssten andere Eltern durch fechten.

Abschließend möchte ich sagen, die Entschei­dung der Stadt bildet eine real­is­tis­che poli­tis­che Lösung ab, also wenn man es davon abhängig sieht, wie die Stadträte das Prob­lem wahrnah­men und wie das Land Thürin­gen sich dazu ver­hält. Die Peti­tion hierzu, so sick­erte schon durch, sei gescheit­ert und solle in die Frak­tio­nen des Par­la­mentes gegeben wer­den. Doch dazu habe ich noch nichts konkretes, also schriftliche vom Land, erhalten.
Neben­bei hoffe ich, dass sich an der Entschei­dung der Stadt Jena auch andere Träger von inte­gra­tiv­en Kitas daran ori­en­tieren oder sog­ar anlehnen.

Kat­e­gorie: 



var switchTo5x=true;stLight.options({publisher:”});

Ich freu mich über Deinen Kommentar

Kategorien

Pflegezirkus