Stundenregelung in der Kita-Gebührensatzung

Zum neuen Jahr ist in Jena die neue Gebühren­satzung für die Kita in Kraft getreten. Neue Gebühren­satzung bedeutet zum einen verän­derte Beiträge und Einkom­mensgren­zen und zum anderen ein neues Mod­ell der Berech­nung von Gebühren. Da heißt es, eine Kita­woche beträgt in der Regel 45 Stun­den und weiter:
Für Betreuungszeiten, die die Regelbetreuungszeit >
über- bzw. unterschreiten, erhöht bzw. ermäßigt sich
die Gebühr um die Hälfte des Prozentsatzes der
Über- bzw. Unterschreitung der Regelbetreuungs-
zeit. (§7 Abs. 2 der Satzung)

Eine ein­deutige Aus­sage, denkt man sich, doch dann mit dem näch­sten Absatz:

Die näheren Einzelheiten zu den Betreuungszeiten
werden in der Benutzungssatzung bzw. der Haus-
ordnung für die Einrichtung geregelt.(§7 Abs. 2 der Satzung)

Und die Hau­sor­d­nung der Kita sagt aus, es gäbe nur Ganz- oder Halb­tags und wer über 45 Stun­den die Woche kommt, muss sich dann die Stun­den dazu kaufen.

Muss man da mit­spie­len? Unsere Tochter geht pro Woche 32,5 Stun­den in die Kita, was ja wun­der­bar nachzuweisen ist durch den Fahr­di­enst. Hinzu hat das Sozialamt für ihre Einzelin­te­gra­tion 40 Stun­den die Woche genehmigt. Also 40 Stun­den dürfte die Lady in die Kita gehen, aber wir sollen 45 Stun­den bezahlen. Hinzu könne dann, da sie dann über 8 Stun­den in der Kita wäre, die Ein­rich­tung noch Geld von der Pflegestufe ver­lan­gen. Dies sehe ich dann als Doppelbelastung.

Die zweite Sache ist, die Betreu­ung unser­er Tochter wird, da es eine 1:1 Betreu­ung ist, eigentlich voll vom Sozialamt bezahlt und die Sozial­hil­fe sieht keinen Eltern­beitrag vor, son­dern es gibt die Regelung mit den 8 Stun­den in der Kita und dem Pflegegeld. Der Eltern­beitrag bezieht sich aber auf die Jugend­hil­fe. Doch wenn keine Jugend­hil­fe stat­tfind­et, zumin­d­est kann ich keine all­ge­meine Jugend­hil­fe bei unser­er Tochter erken­nen, müsste dem­nach gar kein Eltern­beitrag anfall­en. Wenn die Stadt Jena nach­weisen kann, unsere Tochter erhält von den 32,5 Stun­den in der Woche 5 Stun­den Jugend­hil­fe, dann müssten wir eigentlich nach der Satzung nur die 5 Stun­den in der Woche Kitage­bühren zahlen. So ver­ste­he ich es.

Zumin­d­est habe ich diese kleine Sach­frage jet­zt an die Stadt Jena, der Gebühren­stelle für die Kindergärten, abgegeben und bin ges­pan­nt, ob es ignori­ert wird und dabei “knall­hart” auf die Hau­sor­d­nung ver­wiesen wird. Doch ist die Hau­sor­d­nung kein Gesetz und ste­ht unter der Gebühren­satzung, wom­it das bindend ist, was in der Satzung ste­ht. Dies nicht nur nach meinen Ver­ständ­nis, son­dern auch des eines Juris­ten, bei dem ich nachhakte.

Ganz neben­bei, in der jet­zi­gen Woche solle im Stad­trat die Entschei­dung bekan­nt wer­den, ob über­haupt ein Eltern­beitrag bei schwer­be­hin­derten Kindern mit Eingliederung­shil­fe erhoben wird und somit die geset­zliche Regelung anerkan­nt wird: Wenn der Kita­platz (mit) durch Eingliederung­shil­fe finanziert wird, dass die Geset­zmäßigkeit­en der Sozial­hil­fe gel­ten, wonach kein Eltern­beitrag zu erheben ist. Ich bin gespannt.

Doch war dies nicht das einzige, was wir an die Stadt schrieben, son­dern wir wider­riefen noch unser Lastschriftver­fahren, da die Stadt jeden Monat Beträge abbuchte, die sie als Kitage­bühr beze­ich­neten, aber worüber wir gar keinen Bescheid bekom­men hat­ten. Auch hat die Stadt Jena uns nie die Beiträge gut geschrieben oder zurück gezahlt, die wir am Anfang zuviel bezahlt hat­ten, da rück­wirk­end uns die Gebühr erlassen wurde. Ich sag nur: Tolle Leistung!

Kat­e­gorie: 



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