Es gibt kein Zurück aus dem Pflegenotstand. Corona-sei-dank. Oh nein, es ist nicht der Virus oder die Pandemie, die den Fachkräftemangel „erzeugt“.
Wer ist dann schuld?
Es gibt kein Zurück aus dem Pflegenotstand. Corona-sei-dank. Oh nein, es ist nicht der Virus oder die Pandemie, die den Fachkräftemangel „erzeugt“.
Wer ist dann schuld?
Die letzten beiden Jahre sind keine Glücksjahre. Nicht weil wir lebensbedrohliche Krisen mit unserem Intensivkind, der IntensivLady, erleben oder ein Virus unseren Alltag stört, ihn verbrennt zu „es war einmal“. Nein, es ist der Gesetzgeber, die Gesundheitspolitik.
Erst kam das Intensivpflegegesetz (IPreG), dann eine Pflegereform ohne gute Zutaten für uns pflegenden Angehörigen und jetzt die soll „kommende“ Regelung zur Assistenz im Krankenhaus.
Die Verbände wie die Lebenshilfe und der BvKM applaudieren zum Gesetz für die Assistenz im Krankenhaus. Kritik, wo ich lese, kam von Forsea und dem SoVD. Und ich habe Bauchweh.
Das Image der Pflege ist wohl in der Politik schlecht gestellt. Zum einen verstehe ich die Hudelei um den Corona-Bonus nicht. Den bekommen nicht alle Pflegefachkräfte und einige Abteilungen kämpfen jetzt darum. Dann folgt das neue Intensivpflegegesetz, IPreG genannt, was die außerklinische Pflege mit Pflegefachkräften im privaten Haushalt wie bei uns disqualifiziert.
In der Häuslichkeit findet Betrug statt und sie sei zu teuer. Selbstbestimmtes Leben, wenn du intensive Pflege brauchtst, gibt es nur im Heim.
Da hat es Peng gemacht, die Falle schnappte zu und schwups war ich in der Depression. Ich muss Dich, liebe Leserschaft, enttäuschen, so „einfach“ lief es nicht ab. Die Depression (oder das Burn-out) hat sich langsam angeschlichen, mich verändert, mich verdreht, wie ich auf die Welt schaue. Wenn ich auf die letzten Jahre blicke, könnte es vor drei oder vier Jahre gestartet sein.
Nach der Meldung oder eher dem Kommentar von “Pflegemanagement aktuell” von der Redaktion Verlag PRO Pflegemanagement könnte ich eine Goldgräberstimmung erleben, also Reichtum erhoffen. Die / der Autor_In schlägt sogar vor den Pflegegeldanspruch ersatzlos zu streichen. So lasse sich ein Missbrauch von Pflegegeld vorbeugen: http://bit.ly/2dDwBal
Ich bin irritiert. Hat die Redaktion Angst, dass deren Leser_Innen, vermutlich Leitungen von Pflegediensten, keine Aufträge für ihre Firma mehr generieren können?
Ich stelle klar: Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Ehrenamtsentschädigung, um nichts mehr. Eine Entschädigung, die keine Lohnersatzzahlung darstellt wie zum Beispiel das (Kinder-)Krankengeld. In welcher Realität lebt die Redaktion? Das wir pflegende Angehörige, wir Eltern unsere (schwer-) kranken Kinder oder Kinder mit Behinderung nicht pflegen würden? Das wir das Pflegegeld einstreichen, neben unseren Lebensunterhalt aus Job, Rente oder Arbeitslosengeld. Wir dann diesen Geldbetrag aufs Konto packen und ab in den Süden reisen. Sorry, unsere Welt sieht anders aus.
Aus meiner Erfahrung muss bei der Verordnung eines Hilfsmittels immer die/der Hilfsmittelanwender_in in den Blick genommen werden. Also die Person, welche das Hilfsmittel bedient. Dies können neben dem Patienten die Angehörigen oder die Pflegekräfte sein
Die Notwendigkeit eines Hilfsmittel richtet sich somit nach der Indikation, warum wird es benötigt, nach den Fähigkeiten des erkrankten / behinderten Menschen wie auch der/dem Anwenderin:
Was denken die Akteure der Gesundheits- und Pflegewirtschaft über die Angehöhrigen, über die Entwicklung und den Gegebenheiten in der professionellen Alten- und Krankenpflege in Deutschland? — Eine Frage, die ich mir häufig stelle, wenn ich bei der Netzreise, auf Twitter oder Google+ auf verschiedenste Unternehmung rund um die Pflege treffe.
Vor kurzem hatte sich der Kontakt mit Johannes Haas, Geschäftsführer der Pflegehilfe, ergeben. Ich habe die Chance genutzt, nachzufragen in einem Interview:
Der Pflegenotstand hat sich seit der Gründung der Pflegehilfe signifikant verstärkt und nimmt vollkommen neue Ausmaße an. Es ist hinlänglich bekannt, dass die Rekrutierung von qualifiziertem Personal der eigentliche Engpass für Dienstleister in der Pflege ist. Neu ist eine Entwicklung, die jetzt auch auf die umliegenden Länder ausstrahlt. So haben Agenturen, die die Betreuung von Senioren mit osteuropäischem Personal anbieten große Probleme geeignetes Personal, beispielsweise in Polen, zu finden.
Aus meiner Sicht hat diese Entwicklung aber auch etwas Positives. Langsam, aber stetig, stiegen die Anmerkung und die Löhne in der Pflege. Wir sind da noch lange nicht da, was ich persönlich für gerechtfertigt erachte, aber die Tendenz ist zumindest aus Sicht der Pflegekräfte die richtige.
In dem Beitrag „Intensivkind zu Hause: Lernen Sie die Pflege!“1 stelle sich die Frage, wie kann ich als Mutter oder Vater in die Pflege meines chronisch kranken Kind eingearbeitet werden.
Kommt es zu einer langanhaltenden „Pflegesituation“ beim Intensivkind, geht dies häufig mit einem Klinikaufenthalt einher. Somit kann die erste Einarbeitung in die spezielle Pflege schon auf Station stattfinden und dies sollte es auch. Denn zum einen muss bei einem Intensivkind erfasst werden, wie weit können die Eltern die Pflege selbst übernehmen, für welche Maßnahmen braucht es einen Pflegedienst.
Sie wollen mit Ihrem schwer kranken Intensivkind nach Hause oder Sie sind mit einem Pflegedienst Zuhause: Lernen Sie die Pflege, die komplette von Ihrem Intensivkind. Sei es das Windeln wechseln, sondieren von Nahrung, Füttern und die gesamte Behandlungspflege wie das Absaugen über die Trachealkanüle, das Absaugen über den Mund oder über die Nase, sei es die Bedienung eines zentralen Venenkatheters, das Anstöpseln der Infusionslösung oder der parenteralen Ernährung, der Verbandswechsel vom Port, die Beatmungspflege.
Jetzt höre ich einen Aufschrei vieler besorgter Eltern oder Angehörigen. Die Behandlungspflege, das geht nicht, an die Trachealkanüle traue ich mich nicht ran, an den zentralen Venenzugang, da höre ich nur die Arztstimme. Oh nein, wenn da was schief geht, ich könnte es mir nie verzeihen. Ich höre Ihre Bedenken, ich kenne ich Bedenken, Ihre eventuelle Angst. Ich kenne Ihre hohe Achtung vor dieser medizinischen Intensivtherapie und sie ist wichtig. Ich achte dies, aber lassen Sie mich dazu eine Frage stellen: Wollen Sie für Ihr Kind die beste Pflege, eine Pflege mit hoher Qualität zu Hause?
Für das Jahr 2015 heißt es, wir bekommen ein Mehr an Pflegegeld fürs Intensivkind [1] — stimmt schon und dann folgt das große Aber: Wenn wir mit unseren Pflegegeld einzelne Leistungen vom Pflegedienst erhalten wollen, wird wohl nicht mehr übrig sein für uns als zuvor, vielleicht sogar weniger. Oder anders gesagt, wir können uns trotz dem Plus nicht mehr Leistungen einkaufen als zuvor, oder sogar weniger. Denn es gibt Preisanpassungen in Bayern für die Pflegeleistungen der Pflegedienste ( Vergütungsvereinbarungen nach § 89 SGB XI), was auch uns betrifft. Ich bin gespannt, wie hoch letztendlich die Preisanpassung ist. Die Zahlen fehlen mir noch.