Es würde vieles vereinfachen, wenn einfach ein „jeder“ beim Intensivkind absaugen könnte oder dürfte. Doch es ist nicht. Absaugen darf
- die Ärztin / der Arzt
- die Gesundheits- und Kinder-/Krankenpflegerin (nach Delegation vom Arzt)
- wir selbst als Sorgeberechtigte
- Altenpflegekräfte, wenn sie über eine Zusatzqualifikation verfügen (mit Delegation vom Arzt)
- die / der TracheostomaträgerIn selbst, wenn sie / er dazu in der Lage ist
- geschulte Logopädinnen / Ergo- und PhysiotherapeutInnen (nach Delegation vom Arzt?) -> siehe bei L.O.G.O.P.A.E.D.I.S.C.H