Sie sind eingetragene Pflegeperson bei der gesetzlichen Pflegekasse für ihr behindertes Kind oder Angehörigen, dann können sie auch in dem “Genuss” der gesetzlichen Unfallversicherung kommen, also ihre Tätigkeit in der Pflege ist damit gesondert abgesichert.
11. September 2012
Pflegeperson und Unfallschutz
11September